Prälat für Systemwechsel in Schlachtindustrie

Kossen: Gesetz gegen Ausbeutung in Fleischbranche greift zu kurz

Der Bundestag verabschiedet am Donnerstag im beschleunigten Verfahren ein Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehemrrechten in der Fleischwirtschaft. Nach Ansicht von Prälat Peter Kossen weist das Vorhaben in die richtige Richtung, greift allerdings zu kurz.

Anzeige

Das vom Bundestag für diesen Donnerstag geplante „Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft“ weist nach Ansicht von Prälat Peter Kossen in die richtige Richtung, greift jedoch zu kurz. „Es braucht unbedingt einen Systemwechsel in der Fleischindustrie“, sagte Kossen in einem Gespräch mit „Kirche-und-Leben.de“.

Das Verhältnis von 20 Prozent Stammbelegschaft zu 80 Prozent Werkvertrags- und Leiharbeiter müsse umgekehrt werden, sagte der im westfälischen Lengerich tätige Pfarrer. „Dafür muss ein gesetzlicher Rahmen geschaffen werden, der das erzwingt“, sagte Kossen. Der früher in Vechta tätige Prälat kämpft seit langem für bessere Arbeitsbedingungen von Werkvertrags- und Leiharbeitern aus Südosteuropa, die vor allem im Oldenburger Münsterland tätig sind. Dafür hatte ihm das Kolpingwerk im Bistum Münster die Theodor-Kochmeyer-Plakette verliehen.

 

„Sumpf krimineller Subunternehmer austrocknen“

 

Prälat Peter Kossen. | Foto: Johannes Bernard
Prälat Peter Kossen. | Foto: Johannes Bernard

Kossen erklärte, Selbstverpflichtungen der Branchen führten nicht zu einem Wechsel. „Der Sumpf krimineller Subunternehmer muss ausgetrocknet werden, damit die weit verbreitete Ausbeutung und der Menschenhandel endlich ein Ende haben“, forderte Kossen. Gesetzliche Vorschriften seien nur so gut, wie sie kontrolliert und durchgesetzt werden. Dazu fehle den zuständigen Behörden vielfach das Personal und die rechtliche Handhabe.

Nötig sei eine Bündelung der Zuständigkeiten, verbunden mit der Möglichkeit, Verstöße direkt zu ahnden. Außerdem sei dringend und flächendeckend ein kostenloses juristisches Beratungsangebot für Werkvertrags- und Leiharbeiter notwendig. Diese seien als abhängig Beschäftigte allein nicht stark genug, ihre Rechte durchzusetzen.

 

Schiewerling: Wir schaffen faire Bedingungen

 

Positiver äußerte sich zum Gesetzesvorhaben der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Karl Schiewerling. „Mit dem neuen Gesetz schaffen wir faire Bedingungen in der Fleischindustrie“, teilte der Bundestagsabgeordnete aus dem Münsterland mit. „Wir schützen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und verhindern Missbrauch in der Branche.“ Derzeit würden in vielen fleischverarbeitenden Betrieben Mitarbeiter ungerecht behandelt. Betrügereien bei der Lohnabrechnung „sind leider keine Seltenheit“, so Schiewerling.

Künftig müsse der Arbeitgeber für Subunternehmerketten haften. Außerdem sei er für die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge verantwortlich. Zudem sei er verpflichtet, Arbeitsmittel kostenlos zur Verfügung zu stellen. Außerdem gebe es eine verschärfte Dokumentationspflicht.

 

Stegemann: Deutliches Signal an schwarze Schafe

 

Nach Ansicht des niedersächsischen CDU-Bundestagsabgeordneten Albert Stegemann ist das Gesetz ein deutliches Signal an die schwarzen Schafe der Branche. Die bisherige Praxis werde nicht toleriert, erklärte Stegemann in einer Pressemitteilung. Das vorliegende Gestez tritt nach Zustimmung des Bundesrats voraussichtlich Anfang August in Kraft.

Anzeige