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Bei immer weniger Personal – was wird aus der Schul-, der Krankenhaus- und der Notfallseelsorge? Brief dazu von Münsters Bischof Felix Genn.
Trotz weniger werdenden Personals hält das Bistum Münster an hauptamtlichen Seelsorgenden für Schulen, Krankenhäuser und weitere besondere Bereiche fest. Das schreibt Bischof Felix Genn in einem Brief an die Seelsorgenden und Gremien im Bistum.
Im nordrhein-westfälischen Bistumsteil ist demnach an jeder bischöflichen Schule eine Seelsorge-Stelle mit bis zu 50 Prozent Beschäftigungsumfang vorgesehen. In „großen Einrichtungen der Eingliederungshilfe“, in der Gefängnis- und Gehörlosenseelsorge sowie der Ehe-, Familien- und Lebensberatung sollen hauptamtliche Seelsorgerinnen und Seelsorger in bisherigem Umfang weiterarbeiten. Auch für die Obdachlosen- und Militärseelsorge seien Hauptamtliche vorgesehen.
Weitere Details zu den genannten Feldern enthält der Brief nicht. Auch im Oldenburger Land sollen Angebote erhalten bleiben. Genannt werden Schul- und Polizeiseelsorge, allerdings ohne konkrete Angaben.
Krankenhäuser, Polizei und Notfallseelsorge im Bistum Münster
„Wir möchten zudem eine Krankenhausseelsorge in größeren Krankenhäusern mit palliativem Versorgungskonzept“ vorhalten, schreibt der Bischof. Der quantitative Umfang sei wegen der Entwicklungen der Klinik-Landschaft derzeit schwer festzulegen.
Je 25 Prozent umfasst laut Brief der Stellenumfang für Polizei-Seelsorgende, von denen es eine Person pro Kreisdekanat geben soll. Gleiches gilt demnach für die Koordination der Notfallseelsorge.
Update 26. Nov.: Details präzisiert