Erzbischof Schick: Kreuz ist Selbstverpflichtung

Kreuz-Pflicht in Bayerns Behörden: Zustimmung und Skepsis

Die bayerische Anordnung zum Aufhängen von Kreuzen in allen Landesbehörden sorgt für Diskussionen. Auch christliche Stimmen warnen davor, das Kreuz politisch zu vereinnahmen. Rechtsexperten äußern ebenso Vorbehalte.

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Die bayerische Anordnung zum Aufhängen von Kreuzen in allen Landesbehörden sorgt für Diskussionen. Der Bamberger Erzbischof Ludwig Schick sagte im Radiosender Bayern 2, er begrüße die Entscheidung grundsätzlich, es komme aber auf die Deutung des Kreuzes an: „Alle Menschen, die das Kreuz anschauen, verpflichten sich, das zu leben und voranzubringen, was das Kreuz bedeutet.“

Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Heinrich Bedford-Strohm, begrüßte die Anordnung, warnte aber davor, das Kreuz für politische Zwecke zu missbrauchen. Ein Kreuz an der Wand sei auch eine Selbstverpflichtung, sagte der bayerische Landesbischof im BR-Fernsehen. Wer Kreuze aufhänge, müsse den Inhalt des Kreuzes ernst nehmen. „Dieser Inhalt steht für Menschenwürde, steht für Nächstenliebe, steht für Humanität.“ Gottes Sohn sei am Kreuz als Folteropfer gestorben. „Wenn wir das ernst nehmen, sind wir an der Seite derer, die heute verletzlich sind.“

 

Rechtsexperte: „Grenzfall“ für Neutralität des Staates

 

Der Kirchenrechtler Hans Michael Heinig hält die Anordnung für problematisch. Evident verfassungswidrig sei sie nicht, sagte der Göttinger Professor für Staatskirchenrecht dem Evangelischen Pressedienst (epd). Sie berühre aber die Verpflichtung des Staates zur weltanschaulichen Neutralität und stelle daher „einen heiklen Grenzfall“ dar.

Heinig sieht in der Kreuz-Pflicht den Versuch, eine Religion zu vereinnahmen. Es sei zu fragen, ob nicht „ein Glaubenssymbol auf problematische Weise politisch instrumentalisiert wird“, sagte Heinig. „Jedenfalls droht seine Banalisierung.“ Das Bundesverfassungsgericht habe in der Vergangenheit hervorgehoben, dass das Kreuz nicht nur auf kulturelle Prägungen, sondern auf den Kern christlichen Glaubens verweise und der Staat sich diese Dimension nicht zu eigen machen dürfe.

 

Der Beschluss des Kabinetts

 

Der Präsident des Zentralrates der Juden in Deutschland, Josef Schuster, äußerte sich im Bayerischen Rundfunk ebenfalls kritisch. Er habe „im Prinzip nichts gegen Kreuze in Dienstgebäuden“, sagte er. Man müsse aber die Frage stellen, welchen Sinn sie haben sollten.

Das bayerische Kabinett hatte am Dienstag die allgemeine Geschäftsordnung für Behörden des Freistaats geändert. Im Eingangsbereich jedes Dienstgebäudes sei ab 1. Juni als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns deutlich wahrnehmbar ein Kreuz als Bekenntnis zu den Grundwerten der Rechts- und Gesellschaftsordnung anzubringen. Gemeinden, Kreisen und Bezirken werde empfohlen, entsprechend zu verfahren.

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