Verband begrüßt aber „Verfallsdatum“ der Erlaubnis

Kükenschreddern: Katholisches Landvolk bedauert Urteil

Die Katholische Landvolkbewegung (KLB) bedauert die fortbestehende Erlaubnis des Kükentötens, sieht aber auch positive Aspekte eines entsprechenden Urteils des Bundesverwaltungsgerichts.

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Die Katholische Landvolkbewegung (KLB) bedauert die fortbestehende Erlaubnis des Kükentötens, sieht aber auch positive Aspekte eines entsprechenden Urteils des Bundesverwaltungsgerichts. „Wir lehnen das Töten männlicher Küken aus rein ökonomischen Gründen ab“, sagte die stellvertretende KLB-Bundesvorsitzende Bettina Locklair auf Anfrage von „Kirche-und-Leben.de“. Zugleich begrüßte sie, dass die Erlaubnis nur noch für eine Übergangszeit besteht.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte am Donnerstag entschieden, dass Legehennenbetriebe männliche Küken weiterhin kurz nach dem Schlüpfen töten dürfen. Die Aufzucht von Hähnen, die keine Eier legen und kaum Fleisch für die Mast ansetzen, ist für die Betriebe unwirtschaftlich.

 

„Verpflichtung, zu anderen Lösungen zu kommen“

 

Laut Urteil ist dies für sich genommen zwar kein vernünftiger Grund im Sinn des Tierschutzgesetzes, der das Töten rechtfertigt. Die Richter verweisen aber darauf, dass in Kürze Verfahren zur Geschlechtsbestimmung der Tiere im Ei vorliegen sollen. Dann würden Eier aussortiert, ehe männliche Küken ausgebrütet werden. Bis zur Einführung dieser Verfahren beruhe das Töten „noch auf einem vernünftigen Grund“.

Locklair nannte es schade, dass das Gericht einem wirtschaftlichen Grund den Vorrang gegeben habe. Sie lobte aber, dass die Erlaubnis ein „Verfallsdatum“ erhalte. „Ich hoffe, dass sich die Betriebe durch das Urteil verpflichtet sehen, zu anderen Lösungen zu kommen und dann auch anzuwenden.“

 

KLB im Bistum Münster begrüßt Befristung

 

Die KLB-Vertreterin verwies zum Beispiel auf das sogenannte „Zweinutzungshuhn“. Während weibliche Küken später Eier legen sollten, würden männliche nicht getötet, sondern für die Mast aufgezogen.

Die KLB im Bistum Münster begrüßt die Begrenzung des Kükentötens ebenfalls. Bisher würden männliche Küken selektiert und ohne eine Nutzung getötet, sagte KLB-Diözesanreferent Ulrich Oskamp zu „Kirche-und-Leben.de“: „Dafür gibt es keine Rechtfertigung.“

 

„Es liegt auch am Verbraucher“

 

Auch Oskamp hofft auf den Erfolg von Alternativen zum Kükentöten, auch wenn diese nach Ansicht von Experten dazu führen, dass Eier um wenige Cent teurer werden: „Es liegt auch am Verbraucher. Wenn er dies akzeptiert, können sich neue Verfahren durchsetzen.“

In der EU wird bisher geduldet, dass männliche Küken in der Legehennenzucht innerhalb von 72 Stunden nach dem Schlüpfen vergast oder geschreddert werden. Laut Bundeslandwirtschaftsministerium werden in Deutschland jedes Jahr 45 Millionen Küken getötet.

 

Hagencord: System wurde nicht infrage gestellt

 

Der Leiter des Instituts für Theologische Zoologie in Münster, Rainer Hagencord, zeigte sich angesichts des Urteils entsetzt. „Das System wurde letztlich nicht infrage gestellt“, sagte er dem Kölner Internetportal domradio.de. Anstelle ethisch verantworteter Haltungsbedingungen, die den Bedürfnissen der Tiere entsprächen, werde verlangt, dass die Tiere sich an die Haltung anpassten. Verbraucher müssten sich organisieren, um nachhaltig etwas zu verändern, forderte er.

Aktualisiert am 13.06.2019, 18.09 Uhr: Reaktion Hagencord

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