Regelung gilt ab 1. November in Württemberg

Laien dürfen im Bistum Rottenburg-Stuttgart künftig taufen

  • Im Bistum Rottenburg-Stuttgart dürfen jetzt auch Laien taufen.
  • Ein entsprechendes Dekret unterzeichnete Bischof Gebhard Fürst.
  • Eine ähnliche Regelung gibt es bereits im Bistum Essen.

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Laientheologen dürfen künftig im Bistum Rottenburg-Stuttgart taufen. Ein Dekret von Bischof Gebhard Fürst für Württemberg tritt am 1. November in Kraft.

Weihbischof Matthäus Karrer sagte vor Journalisten, Änderungen folgten wie häufig in seiner Kirche Anstößen von der Basis. Die Neuerung entspreche dem Wunsch vieler Familien, dass Taufen „individuell, persönlich und familiär“ sein sollen.

Laien wollen weitere Schritte gehen

Der Weihbischof betonte, die neue Regelung stimme sowohl mit dem Kirchenrecht als auch mit den Beschlüssen des katholischen Reformdialogs Synodaler Weg überein. Zugleich räumte Karrer ein, vor Ort gebe es vereinzelt kritische Stimmen zu den Plänen.

Ursula Renner als Vertreterin der in der Seelsorge arbeitenden Laientheologen sagte, diesem „ersten Schritt“ müssten weitere folgen. Als Beispiele nannte sie das Sakrament der Krankensalbung und das Ehesakrament. Grundsätzlich hält sie es für möglich, dass Laientheologen auch firmen. Das Beerdigen ist Laientheologen in Württemberg seit einigen Jahren möglich.

Für Herbst 2023 ist eine Feier geplant, bei der die bis dahin fortgebildeten Laientheologen öffentlich zum Taufen beauftragt werden sollen. Eine sehr ähnliche Regelung hatte im März das Bistum Essen veröffentlicht.

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