Diözesankomitee befürchtet Informationen „aus Profitgier“

Laien im Bistum Münster gegen Werbung für Abtreibungen

Für den Erhalt des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche setzen sich die katholischen Laien im Bistum Münster ein. Das erklärte die Vorsitzende des Diözesankomitees der Katholiken, Notburga Heveling.

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Für den Erhalt des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche setzen sich die katholischen Laien im Bistum Münster ein. Das Werbeverbot „schützt Frauen vor manipulierten Informationen durch denjenigen, der mit Schwangerschaftsabbrüchen Geld verdient“, sagte die Vorsitzende des Diözesankomitees der Katholiken, Notburga Heveling, am Donnerstag.

Die Debatte um eine mögliche Aufhebung des Werbeverbots zeige ein falsches Verständnis des Verbots-Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch, so Heveling. Er solle das ungeborene Leben schützen und eine angemessene Beratung garantieren. Aus der Schutzpflicht des Staates habe das Bundesverfassungsgericht vor Jahren gefolgert, Frauen sollten ergebnisoffen, aber in Richtung des Schutzes des ungeborenen Lebens beraten werden.

 

Ende des Werbeverbots nur ein erster Schritt?

 

Auch weil Frauen oft noch viele Jahre unter einem Schwangerschaftsabbruch litten, dürfe nicht aus Profitgier dafür geworben werden, sagte die oberste gewählte Vertreterin der Katholiken im Bistum Münster. Über „die Möglichkeiten, Folgen und Risiken des Schwangerschaftsabbruchs und mögliche Alternativen“ werde auch in Beratungsstellen und bei Frauenärzten informiert.

Heveling warnt, die Aufhebung des Werbeverbots könne ein erster Schritt zur allgemeinen Lockerung des Lebensschutzes sein. Die derzeitige Gesetzeslage sei Ergebnis einer „intensiven, auch schmerzhaften politischen und öffentlichen Debatte“. Dabei hätte sich die katholische Kirche eigentlich „einen noch höheren Lebensschutz gewünscht“.

 

Ethikrats-Mitglied: Regeln nicht verändern

 

Auch der Berliner Moraltheologe Andreas Lob-Hüdepohl mahnt, die Gesetze zu Schwangerschaftsabbrüchen nicht zu verändern. Die geltenden Regeln versuchten, „zwei auch aus kirchlicher Sicht hohe moralische Güter miteinander in Einklang zu bringen: das absolute Lebensrecht des ungeborenen Kindes und das Lebensrecht und die Lebenssituation der Mutter“, sagte Lob-Hüdepohl dem Portal „katholisch.de“.

Bei einer Abtreibung handele es sich „laut Gesetz um eine rechtswidrige Handlung“, die nur unter bestimmten Bedingungen straffrei bleibe, unterstrich der Theologe, der dem Deutschen Ethikrat angehört. „Und mit Verlaub: Für rechtswidrige Handlungen sollte man nun wirklich keine Werbung machen dürfen“, so Lob-Hüdepohl mit Blick auf die Werbeverbots-Debatte.

Natürlich hätten Schwangere Anspruch auf Informationen über eine Abtreibung. Aber ein Arzt, der mit Abtreibungen Geld verdiene, könne nicht „unabhängig und ergebnisoffen“ aufklären.

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