EHRENAMT

Niedersachsen zahlt in bestimmten Fällen GEMA-Gebühren - das sagt der BDKJ

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Das Land Niedersachsen übernimmt neuerdings für bestimmte Veranstaltungen die GEMA-Gebühren. Der BDKJ lobt den Vertrag, hat aber noch Wünsche.

„Die Neuregelung ist gut und wichtig, aber dabei darf es nicht bleiben“, sagt zum Beispiel der geschäftsführende Referent der BDKJ-Landesarbeitsgemeinschaft Niedersachsen, Nils Lüking, zum neuen GEMA-Pauschalvertrag. Der soll künftig ehrenamtlich arbeitende gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Gruppen und Vereine unterstützen. Kurz gesagt übernimmt das Land Niedersachsen auf Antrag für bis zu vier Veranstaltungen im Jahr die GEMA-Gebühren für sie. In diesem Jahr stellt das Land dafür 167.000 Euro, im kommenden bis zu einer Million Euro zur Verfügung.

„Die meist ehrenamtlich organisierten Vereine stärken den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft, dieses Engagement müssen wir nach Kräften unterstützen.“ Mit diesen Worten hebt Niedersachsens Ministerin für Inneres und Sport, Daniela Behrens (SPD), die Bedeutung des neuen Vertrages hervor. Von der Vereinbarung profitierten alle Seiten. „Die Musikschaffenden, die häufig von ihrer Kunst leben, sowie die vielen ehrenamtlich arbeitenden Vereine und Organisationen in Niedersachsen.“

Ministerin Behrens sieht Win-Win-Situation

Gebühren für die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) fallen an, wenn bei Festen und Treffen Musiktitel gespielt werden, die urheberrechtlich geschützt sind. Sie werden an die Künstlerinnen und Künstler weitergereicht.

Verhaltenes Lob zum neuen Pauschalvertrag kommt von den katholischen Jugendverbänden. „Das Ganze ist grundsätzlich zu begrüßen“, sagt Nils Lüking im Gespräch mit Kirche+Leben. Im gleichen Atemzug verweist er aber auf Bereiche von Jugendarbeit, deren künftige Finanzierung weiter ungeklärt sei und wo man bisher noch um dringend notwendige Mittel kämpfe: die finanzielle Unterstützung von Gruppenleiterkursen etwa, Jugendbildungsstätten oder die Finanzierung von Verdienstausfällen von Gruppenleiterinnen und Gruppenleitern in Ferienfreizeiten.

Bedingung: Eintritt muss frei sein

Zu den Bedingungen, unter denen eine Kostenübernahme der GEMA-Gebühren durch das Land möglich ist, zählen insbesondere: Die Vereine und Organisationen müssen ihren offiziellen Sitz in Niedersachsen haben und überwiegend ehrenamtlich arbeiten. Die Veranstaltungen dürfen keinen Eintritt kosten – eine Veranstaltung auf Spendenbasis ist aber erlaubt. Auch der Verkauf von Speisen und Getränken ist zulässig, solange damit keine kommerziellen Zwecke verfolgt werden. Die Veranstaltungsfläche darf maximal 500 Quadratmeter betragen. Zudem müssen Veranstaltungen zuvor online angemeldet werden. Weitere Einzelheiten dazu finden sich auf www.gema.de.

Ein Problem dürfte bei größeren Veranstaltungen insbesondere die maximale Fläche sein. „Es scheint fraglich, ob von der neuen Pauschalregelung zum Beispiel große Landjugendfeste oder Scheunenfeten abgedeckt sein werden“, fragt Nils Lüking.

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