In Württemberg in evangelischen Gottesdiensten

Landeskirche lässt öffentliche Segnung homosexueller Paare zu

Künftig können in der Evangelischen Landeskirche in Württemberg gleichgeschlechtliche Paare in einem Gottesdienst öffentlich gesegnet werden. Eine entsprechende Regelung bekam auf der Landessynode mit 65 Ja-Stimmen die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit.

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Künftig können in der Evangelischen Landeskirche in Württemberg gleichgeschlechtliche Paare in einem Gottesdienst öffentlich gesegnet werden. Eine entsprechende Regelung bekam auf der Landessynode mit 65 Ja-Stimmen die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit, wie der Sprecher der Landeskirche, Oliver Hoesch, in Stuttgart sagte. Demnach gab es 23 Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen.

Der nächste Schritt sei nun der Entwurf einer Ordnung, wie solche Segnungsgottesdienste aussehen könnten. Vermutlich werde es ein paar Monate dauern, bis der erste Gottesdienst dieser Art stattfinde. „Das ist ein wunderbarer Schritt, der nun möglich ist“, sagte Hoesch. Die neue Regelung solle nicht nur für homosexuelle Paare, sondern auch für Menschen des dritten Geschlechts gelten.

 

Andere Meinungen werden respektiert

 

Die Segnungsgottesdienste waren umstritten. In der Präambel zu dem neuen Gesetz wird nach Angaben Hoeschs daher niedergelegt, dass Christen unterschiedlicher Prägungen auch zu unterschiedlichen Einschätzungen kommen könnten. Die jeweils andere Meinung werde jedoch respektiert. Dies sei „relativ wegweisend“, so der Sprecher.

Bisher war die Württembergische Landeskirche außer der in Schaumburg-Lippe bundesweit die einzige, in der solche öffentliche Segnungen ausgeschlossen waren.