Keine eindeutigen Beweise zu IS-Unterstützung

Landgericht Köln verurteilt sieben Männer wegen Kirchenraubs

Der Prozess fand unter erhöhten Sicherheitsbedingungen seit Oktober 2015 statt. Über 60 Zeugen wurden gehört. Am 90. Verhandlungstag verkündete das Landgericht Köln das Urteil

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Das Landgericht Köln hat sieben Mitglieder einer Diebesbande zu Haftstrafen von dreieinhalb bis vier Jahren und sieben Monaten verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die Männer 2013 und 2014 in bis zu fünf Fällen unter anderen in Kirchen einbrachen, um Wertgegenstände zu entwenden, wie es am Montag in Köln hieß.

Ebenso gebe es umfangreiche Beweise, dass damit der bewaffnete Dschihad in Syrien unterstützt werden sollte. Dennoch konnte das Gericht nach eigenen Angaben nicht hinreichend feststellen, dass Vermögenswerte auch tatsächlich für konkrete Unterstützungsmaßnahmen verwendet wurden. Auch sei eine Verurteilung wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat nicht möglich gewesen, so das Gericht. Dazu habe die erforderliche Erheblichkeit der Sammlung von Vermögenswerten nicht festgestellt werden können.

 

Urteil: Schwerer Bandendiebstahl

 

Dennoch geht die 1. Große Strafkammer auch aufgrund der gemeinsamen Gesinnung der Angeklagten davon aus, dass es sich bei den Taten nicht um einfache Diebstähle handelt. Die Angeklagten wurden wegen schweren Bandendiebstahls beziehungsweise des Versuchs oder der Verabredung hierzu verurteilt. Einem achten Angeklagten konnte die Beteiligung an den Einbrüchen nicht nachgewiesen werden. Er wurde aber wegen gefährlicher Körperverletzung zu zwei Jahren und sieben Monaten Haft verurteilt. Gegen das Urteil kann innerhalb einer Woche ab Verkündung Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt werden.

Die Bande war nach mehreren Einbrüchen in Kirchen und Kindergärten in Köln und Siegen gefasst worden. Das Verfahren vor dem Kölner Landgericht hatte im Oktober 2015 unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen begonnen. Die Staatsanwaltschaft hatte bis zu sieben Jahre Haft gefordert.

Für das Verfahren wurden laut Gericht mehr als 60 Zeugen gehört und über 340 Telefonate abgehört. Die Anklageschrift umfasste 435 Seiten. Die Urteilsverkündung erfolgte am 90. Sitzungstag.

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