Preußisches Gesetz von 1924 aufgehoben

NRW-Landtag stimmt zu: Kirchenvorstands-Arbeit wird neu geregelt

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Von KNA

In NRW regelte bisher ein staatliches Gesetz von 1924, wie katholische Kirchengemeinden ihr Geld verwalten. Jetzt soll die Kirchenvorstands-Arbeit zeitgemäßer werden – nicht ganz ohne Kritik.

Die Vermögensverwaltung der katholischen Kirchengemeinden in Nordrhein-Westfalen wird neu geregelt. Der Landtag hob am späten Mittwochabend das aus preußischer Zeit stammende staatliche Gesetz für die Vermögensverwaltung in den Pfarreien auf. Dem von CDU und Grünen eingebrachten Gesetzentwurf stimmten auch die Oppositionsfraktionen SPD, FDP und AfD zu.

Damit können die fünf NRW-Bistümer eine bereits ausgearbeitete kircheninterne Ordnung einführen für die Arbeit der Kirchenvorstände. Diese tragen Verantwortung für Finanzen, Liegenschaften und Personal. Ihnen gehören neben den Pfarrern gewählte Ehrenamtliche an.

Kirchenvorstände: Neue Regeln ab 1. November

Die neue kirchliche Regelung soll zum 1. November in Kraft treten. Das teilte die Vertretung der Bistümer in der Landeshauptstadt auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) mit.

Bisher regelte das „Preußische Gesetz über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens“ von 1924 Zuständigkeiten und Besetzung eines Kirchenvorstands. Die Aufhebung dient laut der Neuregelung dem Ziel, dass die Kirche entsprechend ihrem verfassungsrechtlich gewährleisteten Selbstbestimmungsrecht ihre Vermögensverwaltung selbst regelt. Die NRW-Landesregierung und ein von ihr beauftragter Gutachter spricht von einem „Akt der Rechtsbereinigung“. In anderen Bundesländern sind ähnliche preußische Gesetze längst aufgehoben. Die drei evangelischen Landeskirchen in NRW verfahren schon länger nach eigenen Regeln, obwohl das alte Gesetz noch existierte.

Kirchenvorstände können auch digital tagen

Das Landesgesetz ist nach Kirchenangaben in das neue Kirchliche Vermögensverwaltungsgesetz (KVVG) überführt worden. Nach dem Entwurf der Bistümer Paderborn, Köln, Münster, Essen und Aachen sollen die Kirchenvorstände weiterhin das Vermögen von Pfarreien verwalten, dies aber künftig „zeitgemäßer“ tun können.

So kann künftig ein Kirchenvorstand digital tagen. Die Amtszeiten der Mitglieder werden von sechs auf vier Jahre verkürzt. Die Regelung, dass nach der halben Zeit die Hälfte der Mitglieder ausscheidet, wird abgeschafft. In den Kirchenvorstand einer Pfarrei gewählt werden können auch Personen, die vor Ort nicht wohnen, sich dort aber engagieren und beheimatet fühlen.

Online-Petition kritisiert Neuregelung

Kritik am geplanten Vermögensverwaltungsgesetz der Bistümer kam über eine Online-Petition. Das neue Gesetz sei genauso autokratisch wie das alte und die Macht der Bistumsspitzen werde noch größer, hieß es darin. Daraufhin wurde auf Initiative der SPD die für Juni geplante Entscheidung des Landtags verschoben und eine Anhörung von Sachverständigen anberaumt. Zur Begründung verwies der SPD-Politiker Sven Wolf auf die Vertrauenskrise in dem von Kardinal Rainer Maria Woelki geleiteten Erzbistum Köln.

Vertreter der katholischen Kirche bekräftigten dagegen, dass der Kirchenvorstand ein demokratisch gewähltes Vertretungs- und Beschlussorgan bleibe. Für den Fall, dass eines der Bistümer allein dem Pfarrer die Vermögensverwaltung und rechtliche Vertretung übertrage, gebe es einen „Sicherheitsmechanismus“. Das Vorgehen müsste dem Land angezeigt werden und es gebe eine Interventionsmöglichkeit, so das Katholische Büro NRW.

Umsetzung in den Bistümern
Zum 1. November treten in den fünf NRW-Bistümern Kirchenvermögensverwaltungsgesetze (KVVG) in Kraft, die das bisherige staatliche Recht ersetzen. Das teilte die Bischöfliche Pressestelle Münster am 16. Oktober mit. Zugleich betont die Meldung, die derzeitigen Kirchenvorstände blieben bis zur nächsten Wahl in ihrer bisherigen Zusammensetzung bestehen. Die Wahl finde in den NRW-Bistümern am 8. und 9. November 2025 parallel zu den Pfarreiratswahlen statt. | jjo.

Update 16. Okt.: Kasten

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