Gesundheitsminister plant Gesetzesänderung

Lauterbach will Blutspende für homosexuelle Männer öffnen

  • Die Diskriminierung homosexueller Männer soll nach dem Willen des Bundesgesundheitsministers beendet werden.
  • Damit setzt Karl Lauterbach eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um.
  • Die Bundesärztekammer wird mit dem geplanten Gesetz verpflichtet, Blutspende-Richtlinien zu ändern.

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Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will die Diskriminierung von homosexuellen Männern bei der Blutspende beenden. Das gehe aus einem Änderungsantrag zum Transfusionsgesetz hervor, über den das „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ berichtet. „Die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität dürfen keine Ausschluss- oder Rückstellungskriterien sein“, heiße es darin.

Mit dem Änderungsantrag setzt Lauterbach eine Bestimmung aus dem Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP aus 2021 um. „Das Blutspendeverbot für Männer, die Sex mit Männern haben, sowie für Trans-Personen schaffen wir ab, nötigenfalls auch gesetzlich“, heißt es darin.

Blutspende keine Frage von sexueller Orientierung

Mit der geplanten Gesetzesänderung solle die Bundesärztekammer verpflichtet werden, ihre Blutspende-Richtlinien innerhalb von vier Monaten entsprechend anzupassen. „Ob jemand Blutspender werden kann, ist eine Frage von Risikoverhalten, nicht von sexueller Orientierung. Versteckte Diskriminierung darf es auch bei diesem Thema nicht geben“, sagte Lauterbach dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“. Die Bundesärztekammer müsse endlich nachvollziehen, was im gesellschaftlichen Leben längst Konsens sei.

Nach der maßgeblichen Richtlinie der Bundesärztekammer dürfen Männer, die Sex mit Männern haben, nur dann Blut spenden, wenn sie in den zurückliegenden vier Monaten keinen Sexualverkehr mit „einem neuen oder mehr als einem Sexualpartner“ hatten. Bei allen anderen Personen besteht die viermonatige Sperre dagegen nur bei „häufig wechselnden Partnerinnen und Partnern“.

Bundesärztekammer muss Richtlinie ändern

Nach dem Entwurf des Änderungsantrags werde nunmehr vorgeschrieben, dass das sexuelle Risiko, das zu einem Ausschluss oder einer Rückstellung von der Spende führt, nur auf „Grundlage des individuellen Verhaltens der spendewilligen Person“ ermittelt werden darf, berichtet das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“.

Die Bundesärztekammer habe nach dem für den 1. April geplanten Inkrafttreten der Gesetzesänderung vier Monate Zeit, im Einvernehmen mit dem staatlichen Paul-Ehrlich-Institut eine neue Richtlinie auszuarbeiten.

Der DRK-Blutspendedienst West benötigt dringend Blutspenden. Aus einer Pressemitteilung des DRK geht hervor, dass aufgrund des aktuell hohen Krankenstandes weniger Blut gespendet wird. Der Blutspendedienst appelliert an die Bevölkerung, kurzfristig Blut zu spenden. Termine können unter www.blutspende.jetzt gebucht werden. Aufgrund der angespannten Situation können auch spontan Spenden ohne Termin abgegeben werden. (phi)

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