LEBENSSCHUTZ

Warum Weihbischof Zekorn den „Marsch für das Leben“ unterstützt

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Den Veranstaltenden wird eine fehlende Abgrenzung zum Rechtspopulismus vorgeworfen. Welche Vertreter der katholischen Kirche den Verband loben.

Von epd, KNA

Der Bundesverband Lebensrecht (BVL) ruft wieder zu einer Kundgebung gegen Abtreibungen, Konfliktberatungen und assistierten Suizid auf. Der „Marsch für das Leben“ soll am 19. September zeitgleich um 13 Uhr in Berlin und Köln starten, wie der Bundesverband am Mittwoch, 9. September, mitteilte. Der Verband spricht in seiner Ankündigung von einem „Bekenntnis zur universalen Menschenwürde“. In den vergangenen Jahren wurden in den Städten auch Gegendemonstrationen angemeldet.

In der Ankündigung zitiert der Bundesverband Lebensrecht auch aus Grußworten einzelner Kirchenvertreter. Der Münsteraner Weihbischof Stefan Zekorn wird mit den Worten zitiert, der Verband setze mit der Kundgebung ein „ermutigendes Zeichen dafür, dass jeder Mensch schützenswert ist“. Der Kölner Erzbischof und Kardinal Rainer Maria Woelki würdigt den Einsatz des Bundesverbandes Lebensrecht. Sein Anliegen sei es, Frauen und Familien in Not nicht zu verurteilen, sondern ihnen Perspektiven und Unterstützung anzubieten, zitiert der Verband Woelki. Das Anliegen des Verbandes sei es ebenso, Menschen am Lebensende nicht an den Rand zu drängen oder ihnen das Gefühl zu geben, eine Last zu sein, sondern ihnen Würde, Nähe und Zuwendung zu schenken.

Rechtslage und Sicht der Kirche

Schwangerschaftsabbrüche sind in Deutschland grundsätzlich rechtswidrig, bleiben aber straffrei, wenn die Schwangerschaft durch eine Vergewaltigung verursacht wurde, Gesundheit oder Leben der Mutter in Gefahr sind sowie innerhalb der ersten zwölf Wochen nach der Empfängnis, wenn eine Beratung stattgefunden hat.

Die im Zusammenhang mit Leihmutterschaft stehenden Tätigkeiten von Ärzten sind in Deutschland nach dem Embryonenschutzgesetz strafbar. Auch die Leihmutterschaftsvermittlung ist nach dem Adoptionsvermittlungsgesetz in Deutschland unter Strafe gestellt. Nicht strafbar machen sich „Wunscheltern“, die im Ausland eine Leihmutter in Anspruch nehmen. Die Selbsttötung und auch die Beihilfe zur Selbsttötung, etwa in Form der Beschaffung von Substanzen für den Sterbewilligen, sind in Deutschland nicht strafbar. Dies hat das Bundesverfassungsgericht 2020 bestätigt und das strafrechtliche Verbot geschäftsmäßiger Suizidassistenz für verfassungswidrig erklärt.

Der „Marsch für das Leben“ findet laut BVL seit 2002 statt. Innerhalb der katholischen Kirche ist die Veranstaltung umstritten. Kritik entzündete sich unter anderem auch daran, dass teils rechtsextreme Aktivisten und AfD-Vertreter wie Beatrix von Storch bei den Demonstrationen mitliefen. Im vergangenen Jahr waren es laut Polizeiangaben in Berlin 2.200 Demonstranten; in Köln schlossen sich laut einem WDR-Bericht rund 1.200 Menschen der Kundgebung an.

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