Fachtagung für Dienstgeber- und Mitarbeitervertreter

Limburg als Vorbild für kirchliche Arbeitsverhältnisse

Fremdfirmen, Leiharbeit und Werkverträge sind auch für Beschäftigte bei Caritas und Kirche längst Alltag. Über Vor- und Nachteile dieser Arbeitsverhältnisse berieten 100 Dienstgeber- und Mitarbeitervertreter im Bistum Münster.

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Fremdfirmen, Leiharbeit und Werkverträge sind auch für Beschäftigte bei Caritas und Kirche längst alltäglich. Mit der Entwicklung kirchlicher Arbeitsverhältnisse beschäftigte sich eine Tagung für Dienstgeber- und Mitarbeitervertreter im Bistum Münster am Donnerstag. Die Veranstaltung in Haltern hatte nach Angaben der Bischöflichen Pressestelle mehr als 100 Teilnehmer.

„Das klassische Normalarbeitsverhältnis gibt es nicht mehr und es gibt auch keinen Weg dorthin zurück!“ Mit dieser Einschätzung begann Professor Ulrich Münkenberger vom Zentrum für Europäisches Recht der Universität Bremen seinen Beitrag. Jede dritte weibliche und jeder vierte männliche Mitarbeiter sei heute atypisch beschäftigt.

Neue Mitarbeiter bekämen individuelle Verträge und fielen so nicht mehr unter den Schutz von Tarifvereinbarungen meinte Münkenberger. Er riet den Mitarbeitervertretern, diese Beschäftigten im Blick zu haben und sich dafür einzusetzen, dass soziale Sicherungssysteme entstünden, „die nicht an einen Arbeitnehmerstatus oder ein Beschäftigungsverhältnis geknüpft sind“.

 

Schüren: Leiharbeit auf Kosten der Beschäftigten

 

Deutliche Worte fand Professor Peter Schüren, Jurist von der Universität Münster. Leiharbeit geschehe auf Kosten der Beschäftigten, während die Arbeitgeber billige Möglichkeiten zum Personalauf- und -abbau und damit mehr Flexibilität bekämen.

Selbst die aktuellen Gesetzesänderungen ermöglichten Leiharbeit auf Dauerarbeitsplätzen, beklagte Schüren. Die im April 2017 in Kraft tretenden Regelungen bewirkten lediglich, dass Leiharbeiter spätestens alle neun Monate zu anderen Entleihern rotierten und drei Monate später wieder zum Einstiegsentgelt zum Hauptentleiher zurückkämen: „Das ist ein schäbiges Gestaltungsmittel“, wertete Schüren. Er sehe Leiharbeit allenfalls als „Möglichkeit zur Abdeckung von Bedarfsspitzen“.

 

Joussen: Befristete Arbeitsverhältnisse nur mit Begründung

 

Professor Jacob Joussen, Jurist von der Universität Bochum, sagte, Teilzeitarbeit könne man mit Wahlfreiheit, Flexibilität, besserer Vereinbarkeit von Beruf und Familie durchaus Positives abgewinnen. Der eigentliche Skandal beim Teilzeitrecht sei die geringfügige Beschäftigung: „Die so Beschäftigten werden weitgehend aus den Sozialsystemen herausgedrängt“, stellte Joussen klar. „Hier liegt die größte Herausforderung, etwas zu verbessern.“

Befristete Arbeitsverhältnisse sieht Joussen als wichtiges Instrument der Personalplanung. Dabei müsse aber der Arbeitgeber den Befristungsgrund von vornherein angeben, forderte Joussen. Hier stehe der Kirche gut an, zu den Lehren der katholischen Soziallehre zu stehen und sich eindeutig gegen sachgrundlose Befristungen zu positionieren. Dies hätten die kirchlichen Kommissionen in Limburg bereits getan.