Erkenntnisse zum Verhalten von Benedikt XVI. und Kardinal Marx

Ticker zum Nachlesen: Die Vorstellung des Münchner Missbrauchs-Gutachtens

  • Live-Ticker: Anwaltskanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW) stellt Missbrauchsgutachten für das Erzbistum München und Freising vor.
  • Ab 11 Uhr werden die Ergebnisse der Untersuchung für den Zeitraum von 1945 bis 2019 vorgestellt.
  • Im Fokus stehen unter anderem der ehemalige Papst Benedikt XVI. und Münchens Kardinal Reinhard Marx.

Anzeige

13:20 Wir beenden den Liveticker und verweisen auf unsere weitere aktuelle Berichterstattung. Die gesamte Pressekonferenz ist auf Youtube weiterhin zu sehen. Am späten Nachmittag wird eine Stellungnahme des Münchner Erzbischofs Kardinal Reinhard Marx erwartet. Das Erzbistum hat überdies eine Pressekonferenz zu dem Gutachten für den 27. Januar 2022 angekündigt. 

13:17 Generalvikar Christoph Klingen und Amtschefin Stephanie Hermann vom Erzbistum München-Freising nehmen das Gutachten offiziell entgegen. Es ist öffentlich zugänglich und kann hier heruntergeladen werden.

13:16 Evelyn Finger (Die Zeit): Was ist jetzt rechtsstaatlich noch möglich, um gegen die Strafvereitelung vorzugehen?

Ulrich Wastl (WSW): Nach unserer Einschätzung ist ganz überwiegend nichts mehr möglich, weil zu viel Zeit ins Land gegangen ist.

13:09 Benjamin Leven (Herder Korrespondenz): Haben Sie Papst Benedikt XVI. mit den Zitaten aus dem Protokoll konfrontiert?

Ulrich Wastl (WSW): Dazu gab es keinen Anlass, weil ihm sämtliche Beweismittel - darunter auch das Protokoll - vorlagen.

13:06 Regina Einig von der "Tagespost": Kann die Kanzlei beweisen, dass Papst Benedikt XVI. wirklich informiert war, dass Priester X. ein Täter war? Wurde in der besagten Sitzung über den Fall X. diskutiert?

Ulrich Wastl (WSW) antwortet: Wir gehen von einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit dabei aus. Ob die Beweise genügen, mögen Gerichte entscheiden. Im Protokoll ist davon zu lesen, dass dieser Priester X. in psychiatrischer Behandlung sei. Es wäre ein eigenartiges Verständnis seines Amtes, wenn bei Benedikt XVI. Gründe dafür kein Thema gewesen wären.

13:03 Ein Vertreter der "New York Times" fragt: Müssen wir unser Bild von Papst Benedikt XVI. revidieren? Beim Gutachten 2010 war er noch im Amt - ist das Erzbitum München heute ihm gegenüber "befreit"?

Ulrich Wastl (WSW) antwortet: Wir sind Juristen und haben nicht über das Werk eines Papstes emeritus zu befinden. Sehr aufschlussreich wird für Sie die Lektüre der 82 Seiten sein, weil sich dort ein Papst - wahrscheinlich beraten - zu Vorwürfen verhält. Wir sehen nicht, dass es einen Unterschied im Verhalten des Erzbistums zu Papst Benedikt XVI. zwischen 2010 und heute gibt.

13:00 Ein Vertreter der dpa fragt: Kardinal Ratzinger hat also Bescheid gewusst und Priester X. wissentlich nach Bayern geholt?

Ulrich Wastl (WSW) antwortet: Wir halten das für überwiegend wahrscheinlich.

Der dpa-Journalist fragt zudem nach einem nicht aus Deutschland stammenden Priester, der auch die Amtszeit Kardinal Ratzingers betrifft.

Martin Pusch (WSW) antwortet: Es gab ein Gespräch zwischen diesem Priester und dem damaligen Erzbischof, das aber vom emeritierten Papst in Abrede gestellt wird. Wir halten es für überwiegend wahrscheinlich, dass es dieses Gespräch gegeben hat.

12:58: Auf Fragen von Joachim Frank (Kölner Stadtanzeiger) antwortet Martin Pusch (WSW): Bei 42 Fällen haben wir lebende Verantwortliche an die Staatsanwaltschaft gemeldet. Die Unterschungen dauern an. Über den konkreten Stand liegen keine Erkenntnisse vor.

12.55: Georg Löwisch (Die Zeit): Wissen Sie, von wem Generalvikar Gruber gedrängt wurde, Papst Benedikt XVI. zu schützen?

Ulrich Wastl (WSW) antwortet: Gruber hat ausgesagt, ihm sei gesagt worden, dass Generalvikar Beer das so wünscht.

12:53 Raoul Löbbert (Die Zeit) fragt nach dem Verhalten von Marx, der im Fall X. nicht zur Glaubenskongregation gemeldet hat.

Ulrich Wastl (WSW) antwortet: Marx war bei der maßgeblichen Versetzung des Priesters nach Bad Tölz zehn Tage im Amt. Marx habe auf ein psychiatrisches Gutachten gedrungen. Sofort sei aber von dem Psychiater die Rückmeldung gekommen, dieser Mann sei in der Seelsorge vollumfänglich einsetzbar. Maßgeblich behandelt hat Offizial Wolf in diesem Fall. Wir haben keine Hinweise darauf gefunden, dass Marx von einem erneuten Missbrauch Kenntnis hatte.

12:49 Uhr Daniel Deckers (FAZ) fragt nach der Glaubwürdigkeit der Stellungnahme von Papst Benedikt XVI., wenn er die Unwahrheit über seine Anwesenheit bei der besagten Sitzung sagt, in der im "Fall X." die Übernahme des Priesters aus einem anderen Bistum entschieden wurde.

Martin Pusch (WSW): Diese Stellungnahme gibt die Sicht des jeweiligen Konfrontierten wieder. Wir sind verpflichtet, das kritisch zu beurteilen. Wenn sich Ungereimtheiten häufen oder wenn sich im Fall von Papst Benedikt XVI. auf ein besonders gutes Langzeitgedächtnis auch in Details berufen wird, gibt das Anlass zu Skepsis und Vorsicht.

Martin Pusch (WSW): Die Stellungnahme von Papst Benedikt XVI. ist von ihm unterschrieben. Sie liest sich aber wie eine aus einer "bestimmten Ecke kommende" äußerungsrechtlich genauestens formulierte Schrift.

12.36 Die Vorstellung des Gutachtens ist beendet. Es folgt eine Fragerunde der anwesenden Journalisten.

12:35 Ulrich Wastl (WSW): Nur das Aktenstudium reicht in der Aufarbeitung nicht. Es braucht einen geschützten Raum, in dem sich die Opfer äußern können. Darin darf ihnen kein Mensch "mit einem weißen Kragen zu einem schwarzen Hemd" gegenüber sitzen. Nur dann wird es gelingen, Opfer zu Angaben zu motivieren. WSW empfiehlt, dafür eine unabhängige Stelle zu schaffen.

Ulrich Wastl (WSW): Jegliche Aufklärung und Aufarbeitung ohne die betroffene Gemeinde führt zu nichts. Dort sitzen die Menschen, die mitbekommen haben, was war. Auch hier muss ein Modell geschaffen werden, in dem es möglich ist, dass Gemeindemitglieder auf Augenhöhe und unabhängig von der Diözesanleitung in die Aufklärung eingebunden werden. Das muss schnellstmöglich sichergestellt werden - das zeigt der "Fall X.".

Ulrich Wastl (WSW): Es liegen nun viele Studien und Gutachten vor. Die Befunde zeigen unisono: Bis 2002, womöglich bis 2010, wurde auf die Opfer keine Rücksicht genommen. Wie viele Studien braucht es noch, um sich dieser Erkenntnis zu stellen? Mit jedem Jahr wird die Zahl derer, die noch zur Aufklärung beitragen können, weniger. Die Verantwortungsträger sollten sich zwei Fragen stellen: 1. War ich nicht Bestandteil eines Systems, dessen Totalversagen zu der Entwicklung bis 2010 geführt hat, und war es mir nicht möglich zu opponieren? 2. Wäre es mir wirklich nicht möglich gewesen einzusehen, dass dies zu derart fatalen Folgen führt, dass wir die bisherige Linie nicht weiterführen können? 

12:24 Uhr Ulrich Wastl (WSW): Papst em. Benedikt XVI. war im Fall X. zuständiger Kardinal bei der Übernahme des Priesters aus einem anderen Bistum (dabei dürfte es sich um den Fall H. handeln, bei dem ein verurteilter Missbrauchs-Priester aus dem Bistum Essen ins Erzbistum München-Freising übernommen wurde, d.Red.). Zwei Zeitzeugen haben uns Indizien mitgeteilt, dass diese Aussage so nicht stimmen kann. Generalvikar Gruber sagte, er zweifle nicht daran, dass Kardinal Ratzinger die Umstände für den Einsatz des Priesters in der Seelsorge gekannt habe, gekannt habe. Gruber hat aber auch ausgesagt, er sei aber zur Übernahme der Alleinverantwortung gezwungen worden. 

Ulrich Wastl (WSW): Es ist überwiegend wahrscheinlich, dass Benedikt XVI. um diesen Fall gewusst hat. Zu unserer Überraschung bestritt er, bei jener Sitzung dabei gewesen zu sein, in der die Übernahme des Priesters X. beschlossen worden sei. Das war auch deshalb überraschend, weil er in dem Protokoll zu dieser Sitzung nicht als abwesend notiert ist. Und nur Abwesende wurden damals notiert. Zudem wird er im Protokoll namentlich erwähnt, sodass damit "eigentlich Schluss ist mit der Rede von der Abwesenheit".

Wastl hält das Protokoll jener Sitzung in den Händen und zitiert eine dritte Stelle aus dem Protokoll, in der es heißt: "Der Herr Kardinal berichtet über die Trauerfeier für Kardinal Bengsch ...". Zudem berichte der Kardinal über ein vertrauliches Gespräch mit Papst Johannes Paul II. über Hans Küng. Wastl hält die Aussage des Papstes, er sei in der Sitzung nicht anwesend gewesen, für wenig glaubwürdig.

Versäumnisse werden auch Kardinal Wetter, Generalvikar Gruber und Offizial Wolf in diesem Fall X. vorgeworfen.

12:10 Ulrich Wastl (WSW) stellt den "Fall X." vor, der besonders recherchiert wurde, weil man merkte, dass an der Aktenlage "etwas nicht stimmte". Daher sei die Kanzlei selber tätig geworden und habe versucht, Zugänge zu Zeitzeugen und weiteren Opfern zu erhalten. Das sei gelungen. Damit solle gezeigt werden, wie echte Ermittlung und Aufklärung funktionieren. Bei diesem von WSW als "Fall X." bezeichneten Fall dürfte es sich um den Fall H. eines aus dem Bistum Essen übernommenen Priesters gehen.

Ulrich Wastl (WSW): Lange hieß es, bei Priester X. habe es Vorkommnisse in seinem Heimatbistum gegeben und eine gerichtliche Verurteilung zu 18 Monaten auf Bewährung gegeben. Auch in der dritten Einsatzstelle im Erzbistum München habe es weitere Täter und Opfer gegeben. Der damalige Generalvikar Gruber habe seine Aussagen von 2010 vor diesem Hintergrund inzwischen relativiert. 

12:10 Uhr: Martin Pusch (WSW) empfiehlt die Einrichtung einer Ombudsstelle für die Geschädigten mit entsprechendem Mandat. Zudem müssten die betroffenen Pfarreien stärker in den Blick genommen werden.

11.55 Uhr: Martin Pusch (WSW) zu Bischöfen der 1940er- bis 1970er Jahre: Kardinal Michael Faulhaber (1917-1952) werden fehlerhaftes Verhalten in 4 Fällen vorgworfen, Kardinal Joseph Wendel (1952-1960) in 8 Fällen, Kardinal Julius Döpfner (1961-1976) in 14 Fällen. Wiederholt wurden einschlägig verurteilte Priester aus anderen Diözesen bedenkenlos und ohne wirksame Vorkehrungen zur Verhinderung weiterer Vorfälle übernommen. Das ging in den 1980er Jahren zwar spürbar zurück, kam aber nicht völlig zum Erliegen.

Kardinal Joseph Ratzinger/Benedikt XVI. (1977-1982) ist in 4 Fällen Fehlverhalten vorzuwerfen. 2 Fälle betreffen in seiner Amtszeit verübte und strafrechtlich verurteilte Fälle. In beiden Fällen blieben die Priester im Amt. Kirchenrechtliche Maßnahmen gab es nicht. In einem Fall wurde ein Priester aus einer anderen Diözese übernommen (Bistum Essen, d. Red.). Ratzinger hat davon Kenntnis gehabt, sagt Pusch. In allen Fällen weist Ratzinger ein Fehlverhalten zurück. Martin Pusch (WSW): Benedikt XVI. behauptet Unkenntnis, auch wenn sie mit der Aktenlage schwer in Einklang zu bringen ist, zumal sie Gespräche mit Ratzinger belegen. 

Kardinal Friedrich Wetter (1982-2007) wird in 21 Fällen fehlerhaftes Verhalten vorgeworfen. Wetter betonte, erst 2010 sei offen über die Thematik in der katholischen Kirche diskutiert worden. Das ist laut Pusch eine Schutzbehauptung und "Verdrängung eines mit den Händen zu greifenden Problems".

Generalvikar Gerhard Gruber (1968-1990) wird in 22 Fällen fehlerhaftes Verhalten vorgeworfen. Sie waren rechtswidrig und inadäquat. Gruber räumt allerdings ein vielfaches Versagen der Kirche ein, streitet persönliche Verantwortung jedoch ab. Als Generalvikar verstand er sich als Moderator der jeweiligen Referenten, die die Entscheidungen getroffen hätten, während er sie lediglich vollzogen habe. Pusch: Gruber will sich marginalisieren. Als Generalvikar hat er jedoch Verantwortung.

Kardinal Reinhard Marx (seit 2008) wird in 2 Fällen ein fehlerhafts Verhalten vorgeworfen. Das betrifft insbesondere Meldungen an die Glaubenskongregation. Das mag erstaunlich sein, darf aber nicht als Freibrief verstanden werden. Marx wurde von vielen Zeitzeugen eine grundsätzliche Offenheit für das Problem sexuellen Missbrauch attestiert. Das zeigt sich aber nicht in den Untersuchungen von WSW. In nur geringen Fällen war Marx überhaupt befasst. Er hat sich im Wesentlichen darauf beschränkt, die Maßnahmen formell umzusetzen - durch Generalvikar und Ordinariat vorbereitet. Er räumt aber eine moralische Verantwortung ein. Ihm obliege, sagt Marx, vor allem die Verkündigung des Wortes Gottes. Diese Einschätzung teilt WSW nicht. Wann, wenn nicht bei Kindesmissbrauch, ist die Einordnung als Chefsache klar? Das war für WSW allerdings nicht feststellbar. Eine gewisse Änderung habe sich erst ab 2018 gezeigt.

Generalvikar Peter Beer (2009-2019) wird in 4 Fällen unangemessenes Verhalten vorgeworfen.

Offizial Lorenz Wolf (seit 1997) wird in 12 Fällen fehlerhaftes Verhalten vorgeworfen. 

11:47 Martin Pusch (WSW): Eine Ursachenanalyse, die sich nur auf die Benennung administrativer Mängel beschränkt, greift zu kurz. Weder die bekannten systemischen Ursachen noch der vermeintliche "Zeitgeist" schließen persönliche Verantwortung aus. Die folgenden Ausführungen sollen zeigen: Wer trägt in welchem Umfang Verantwortung für die erheblichen Mängel bei der Missbrauchsaufarbeitung und der Hinwendung zu den Betroffenen? Dafür kommen in erster Linie die Diözesanbischöfe, Generalvikare und mit ähnlichen Amtsgewalten und Einflussmöglichkeit ausgestatteten Personen in Frage. 

11:45 Martin Pusch (WSW): Positiv hervorzuheben sind die Anstrengungen im Bereich der Entschädigungszahlungen und der Prävention. Einen Paradigmenwechsel zur Betroffenen-Perspektive wurde gleichwohl nicht vollzogen. Ein aktives Zugehen der Verantwortlichen in der Sorge um Geschädigte war nicht festzustellen. Defizitär ist zudem der Umgang mit betroffenen Pfarrgemeinden, in denen Missbrauchstäter tätig war, besonders nach einer Entpflichtung eines Priesters. Die Ursachen dafür wurden regelmäßig nicht erläutert - auch nicht auf Nachfrage. Im Ergebnis führte das zu erheblichen Irritationen und Spekulationen in den Pfarrgemeinden. Bestimmten Gruppen wurde so unterstellt, durch Gerüchte einen allseits beliebten Priester hinauszudrängen. Die Folge war eine tiefgreifende Spaltung der Gemeinden. Die Nicht-Information hat mit einem generellen Geheimhaltungsinteresse zu tun und mit dem Wunsch, die Kirche zu schützen. 

11:38 Martin Pusch (WSW): Bei 363 signifikanten Fällen sind 211 Tatvorwürfe plausibel. Bei 67 Klerikern, die zum Zeitpunkt des Bekanntwerdens im Erzbistum München tätig war, war die Verdachtsdichte so hoch, dass kirchenrechtliche Maßnahmen zwingend geboten erschienen. In 43 Fällen sei sie aber ausgeblieben. 40 von ihnen seien weiter in der Seelsorge eingesetzt worden, darunter auch 18 Priester nach einer strafrechtlichen Verurteilung eines weltlichen Gerichts. Bis zum Inkrafttreten der neuen DBK-Leitlinien 2010 wurden von der Erzdiözese Hinweise allenfalls in gravierenden Einzelfällen bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. Oftmals waren die Taten den Behörden dann allerdings bereits bekannt. Das hat sich seit 2010 zunächst nicht grundlegend geändert. Bei den leitenden Verantwortlichen hat sich seitdem nicht viel getan, wohl auf den darunterliegenden Verantwortlichen. Ende 2018 erfolgte nach der MHG-Studie die Meldung aller der Erzdiözese bekannter Fälle an die Staatsanwaltschaft. Dieser Prozess wurde 2020 abgeschlossen. Die Betroffenen wurden bis 2002 nicht wahrgenommen, und wenn doch, dann deshalb, weil man sie als Bedrohung für die Kirche ansah. 

11:30 Martin Pusch (WSW): Opfer waren überwiegend männliche Kinder und Jugendliche. 60 Prozent der männlichen Betroffenen waren 8-14jährig, bei den weiblichen Geschädigten ein Drittel der Geschädigten. Schwerpunkt liegt in der Zeit von Mitte der 1960er bis 1970er Jahre. Auffallend ist ein signifikanter Anstieg der Tatvorwürfe ab 2015. Missbrauch in der katholischen Kirche sei kein Phänomen der Vergangenheit. 

11:24 Uhr Martin Pusch (WSW): 65 tatsächliche oder mutmaßliche Missbrauchstäter werden in dem Gutachten dargestellt. Dabei bei sei eine Identifizierbarkeit von Priestern und Betroffenen vermieden worden. Auch auf Ortsangaben wurde verzichtet, ebenso auf genaue Zeitangaben und eine Darstellung des Tatgeschehens. Die Leser des Gutachtens sollen zu einem eigenen Urteil gelangen. Die Stellungnahmen der Verantwortungsträger wurden nicht nur berücksichtigt und wiedergegeben, sondern auch im Anlagenband abgedruckt. Es wird nur das sogenannte Hellfeld dargestellt, es spiegelt nicht das gesamte Missbrauchsgeschehen im Erzbistum wider. Das Dunkelfeld sei "erheblich größer".

261 Personen wurden untersucht. Bei 235 Personen gab es Hinweise, darunter 173 Priester. Es habe 497 Geschädigte gegeben. 54 Personen waren bei der ersten Tat 36- bis 45-jährig, 39 Personen 46- bis 54-jährig. Die Hälfte der Täter gehörte zur mittleren Altersgruppe. WSW geht von 497 Geschädigten aus. Insgesamt 247 Opfer waren männlich, 182 waren weiblich. In 68 Fällen war eine verlässliche Zuordnung nicht möglich.

11:19 Uhr Martin Pusch (WSW) beginnt mit der Bekanntgabe der Gutachtens-Ergebnisse in zentralen Aspekten: Wesentliche Erkenntnisquellen seien die Akten und Zeitzeugenbefragungen gewesen. Zu 261 Personen wurden Akten und Protokolle gesichtet. Die Befragungen fanden vor allem im Frühjahr 2021 statt. 71 Personen wurden gebeten, an den Zeitzeugenbefragungen teilzunehmen, 56 haben teilgenommen und Fragen schriftlich oder im Gespräch beantwortet. Die lebenden kirchlichen Verantwortungsträger wurden ab August 2021 mit den Feststellungen und Bewertungen konfrontiert. Sie erhielten die Möglichkeit zur Akteneinsicht. 

11.15 Uhr Marion Westpfahl (WSW): Ausschließlich über die Benennung der Individualschuld hinaus wird durch die kritisch-analytische Betrachtung des Verhaltens der katholischen Kirche als Institution die Chance eröffnet, den Betroffenen Gerechtigkeit widerfahren zu lassen und einen Prozess der Selbstreinigung der Kirche in Gang zu setzen. Egal wie viele Gutachten eingeholt werden: Neuen Erkenntisgewinn über die systemischen Hintergrund wird es nicht mehr geben. Es gehe vielmehr darum, unerlässliche Konsequenzen zu ziehen - ohne Tabugrenze, sagt Westpfahl. Antworten zu finden, überschreite die Kompetenzen der Kanzlei. Gleichwohl sei sie bereit, ihre Bewertung der Fakten zu formulieren und zur Diskussion zu stellen.

Was Kirche sich abverlangen müssen, zeigt Westpfahl an einem Beispiel: Als kleines Mädchen habe sie den Erstkommunion-Unterricht besucht. Bei der ersten Beichte sei ihr gesagt worden, sie solle ihr Gewissen erforschen, welche Sünden sie begangen hatten. In der Beichte dann habe sie die Sünden bekennen - und Reue versprechen müssen. Das sei die Voraussetzung für Vergebung gewesen. Das müsse, sagt Westpfahl, die Messlatte für das Verhalten der Kirche und besonders ihrer führenden Repräsentanten sein. Dann werder Vertuschung als das bekannt, was sie ist: Verrat an Grundbekenntnissen des Glaubens. Nur dann könne es womöglich zur Rückgewinnung von moralischer Autorität kommen.

11.10 Uhr Marion Westpfahl (WSW): In einem Fall müsse nun eine Einschätzung korrigiert werden - nämlich in Hinsicht auf Joseph Ratzinger (Benedikt XVI.). Maßgeblich dafür war besonders die zunehmende Bereitschaft von Betroffenen, sich zu offenbaren. Diese Erkenntnisquellen hätten 2010 noch nicht zur Verfügung gestanden. Direkter Kontakt mit den Betroffenen sei wichtig, sie hätten darauf einen unbedingten Anspruch.

11.09 Uhr Marion Westpfahl von der Kanzlei WSW begrüßt. Sie erklärt: Der Erzbischof von München-Freising, Kardinal Marx, ist nicht anwesend. Die Kanzlei habe ihn gleichwohl eingeladen und bedauert sein Fernbleiben "außerordentlich" im Hinblick auf das nachvollziehbare Interesse der von Missbrauch Betroffenen, wahrgenommen zu werden. Aus der Sicht von WSW gehört dazu auch die Bereitschaft der leitend Verantwortlichen des Erzbistums, sich für die Öffentlichkeit wahrnehmbar mit den Ergebnissen des Gutachtens konfrontieren zu lassen.

Bereits 2010 habe sich die Kanzlei mit dem Umgang mit Missbrauch im Erzbistum beschäftigt. Die Zusammenfassung der Ergebnis sei bis heute im Internet abrufbar. WSW müsse von keiner der damaligen Erkenntnisse abrücken, sagt Westpfahl. Damals habe man Neuland betreten und die Erkenntnisse vor allem durch Personalakten gewonnen. Dass das damals möglich war, habe die Überwindung ärgster Widerstände im Erzbistum vorausgesetzt. Der Gesamttext des Gutachtens habe damals allerdings nicht vorgestellt werden sollen, zumal Namen genannt worden seien. Es diente gleichwohl auch der Erforschung systemischer Ursachen. Dabei habe einer "Verniedlichung" der Taten entgegen getreten werden müssen.

11.04 Uhr: Ein Beratungstelefon des Erzbistums München-Freising ist montags bis freitagas von 9 bis 20 Uhr für Betroffene 089/21 37 77 000 erreichbar.

11.00 Uhr: Die Pressekonferenz beginnt im Haus der Deutschen Wirtschaft in München. Das Erzbistum ist durch den Generalvikar Klingan vertreten. Kardinal Marx ist nicht dabei. Auch Matthias Katsch vom "Eckigen Tisch" und Vertreter des Betroffenenrats im Erzbistum München sind anwesend. Auf dem Podium sind drei Juristen der Anwaltskanzlei WSW dabei: Marion Westpfahl, Ulrich Wastl und Martin Pusch. Die Moderatorin tritt im Auftrag der Kanzlei auf.

10.45 Uhr: Die Anwaltskanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW) sieht im Umgang mit Missbrauchsfällen im Erzbistum München und Freising in 42 Fällen ein Fehlverhalten noch lebender kirchlicher Verantwortungsträger. Wie die „Süddeutsche Zeitung“ am Donnerstag berichtet, haben die Juristen dazu bereits im August 2021 Material an die Staatsanwaltschaft München I übermittelt. Sollten sich daraus Verdachtsmomente für eine Strafbarkeit ergeben, würden Vorermittlungsverfahren eingeleitet, zitierte die Zeitung die Ermittlungsbehörde. Das Gutachten soll noch heute vollständig veröffentlicht werden. (KNA)

Missbrauch in München: Betroffenenbeirat fordert Taten

10.30 Uhr: Betroffenenbeirat: Zeit für Taten statt für Analysen. Der Betroffenenbeirat bei der Deutschen Bischofskonferenz erwartet nicht „wirklich neue Erkenntnisse“ vom Münchner Missbrauchsgutachten. Schon die bisherigen Untersuchungen durch Juristen oder Wissenschaftler in anderen Bistümern hätten „das ganze Zusammenspiel der unterschiedlichen missbrauchsbegünstigenden Faktoren“ deutlich gemacht, heißt es in einer in Bonn veröffentlichten Stellungnahme. Für Opfer von sexuellem Missbrauch sei es letztlich unerheblich, wer vertusche.

Alle Leitungsebenen hätten „institutionellen Täterschutz“ betrieben, das Kirchenrecht habe Sexualstraftaten verharmlost, Täter hätten sich im „Milieu Pfarrgemeinde in absoluter Sicherheit wiegen können“, so der Betroffenenbeirat. Wenn unterschiedliche Untersuchungen „zu den immer gleichen Ergebnissen kommen, dann braucht es keine weitere Analyse mehr“.

Stattdessen müsse Verantwortung übernommen und mutig entschieden werden, um die systemischen Rahmenbedingungen zu ändern, die Missbrauch begünstigten. „Taten für die Zukunft sind zu verhindern, aber auch das Leid der vielen Tausend Opfer ist endlich so anzuerkennen, dass hier eine veränderte innere Haltung deutlich wird. Entschädigungsleistungen müssen endlich aus der Almosenecke herausgeholt, Betroffene als Opfer und nicht als Bittsteller betrachtet werden.“

Der Betroffenenbeirat kündigte an, dafür stünden alle Gremien und Organe der katholischen Kirche in Deutschland in der Verantwortung, von der Bischofskonferenz über das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) bis zur Vollversammlung des Synodalen Wegs. (KNA)

Vorbericht, 20. Januar: In München wird um 11 Uhr ein mit Spannung erwartetes Gutachten zu Missbrauch vorgestellt. Im Blickpunkt stehen mehrere prominente Kirchenmänner – allen voran der emeritierte Papst Benedikt XVI. und der aktuelle Münchner Erzbischof Kardinal Reinhard Marx. Es geht darum, ob sie Fehler gemacht haben im Umgang mit Fällen von Missbrauch durch Priester.

Das Erzbistum München und Freising hatte eine Anwaltskanzlei beauftragt, Fälle aus der Zeit zwischen 1945 und 2019 zu untersuchen. Die Veröffentlichung wird von Protesten begleitet. Unter anderem wollen Betroffene von Missbrauch dafür demonstrieren, dass unabhängige Institutionen oder die Politik die Aufarbeitung der Fälle an sich ziehen.

Kardinal Marx wird das weit über 1.000 Seiten starke Gutachten nicht persönlich entgegennehmen. Er hat jedoch ein Statement für den späten Nachmittag angekündigt. Im vergangenen Jahr hatte Marx Papst Franziskus seinen Rücktritt als Erzbischof angeboten. Dieser beließ ihn jedoch im Amt. (KNA)

UPDATE: Zahlen, Korrekturen, Konkretisierungen - 20.01.2022, 14:45 (mn)

Anzeige