RECHT

Bestattungsreform: Mainzer Bischof Kohlgraf mit Lob, Kritik und Sorgen

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Die Bestattungskultur in Deutschland verändert sich. Wie der Mainzer Bischof Peter Kohlgraf das neue Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz bewertet.

Von KNA

Der Mainzer Bischof Peter Kohlgraf sieht das neue Bestattungsrecht in Rheinland-Pfalz gelassen, aber auch kritisch. „Bestattungsformen haben sich immer verändert, und es ist meiner Meinung nach nur natürlich, dass die Politik auf die sich verändernden Einstellungen der Menschen reagiert“, schreibt der Bischof in der Zeitschrift „Christ in der Gegenwart“ (Ausgabe vom 11. Januar). Das seit Ende September 2025 geltende Landesgesetz eröffne neue Freiheiten, werfe aber auch seelsorgliche und gesellschaftliche Fragen auf.

Die neuen Regeln ermöglichen unter anderem die Verstreuung der Asche auch außerhalb von Friedhöfen, etwa im eigenen Garten. Erlaubt ist nun auch die Asche-Flussbestattung in Rhein, Mosel, Saar und Lahn. Auch eine Aufbewahrung der Urne zu Hause ist möglich. Ein Teil der Asche darf zudem zur Herstellung von Erinnerungsstücken wie synthetischen Diamanten verwendet werden.

Finanzielle, familiäre, naturalistische Gründe

Viele Menschen begrüßten diese Entwicklungen, andere blickten mit Sorge darauf, so Kohlgraf. Der Bischof warnte aber davor, neue Wünsche vorschnell als antikirchlich zu deuten: „Einen bewusst antikirchlichen Affekt wird man den meisten Menschen wohl kaum unterstellen können.“ Häufig spielten finanzielle Gründe, familiäre Rücksichtnahmen oder naturalistische Vorstellungen eine Rolle. „Mein Plädoyer wäre: mehr Unterstützung und weniger Verdächtigung wegen möglichen Unglaubens“, so Kohlgraf.

Zugleich äußerte der Bischof Sorge über eine Ausweitung anonymer Bestattungsformen. Friedhöfe seien Orte öffentlichen Gedenkens und Teil der kulturellen Erinnerung eines Ortes. „Was für ein Kulturverlust wäre es, würde man diese Gräber einebnen“, schreibt Kohlgraf mit Blick auf historische Friedhöfe. Trauer brauche Orte und Rituale.

Armenbestattung: „Menschen nicht vergessen“

Auch sozialpolitische Fragen seien nicht zu übersehen, argumentiert der Bischof: Sollten anonyme Bestattungen die billigsten Formen werden, bestehe die Gefahr, dass gerade die Ärmsten „auch im Tod der Vergessenheit anheimfallen“. Das neue Bestattungsgesetz sei damit weniger ein Angriff als ein Prüfstein, betonte Kohlgraf. Die Kirchen müssten ihren Auftrag neu bedenken, kreativ begleiten und den Glauben wachhalten, „dass niemand vergessen ist“.

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