Geistlicher war in den Bistümern Köln, Münster und Essen tätig

Medien: Studie zum Missbrauchsfall A. belastet Meisner und Höffner

  • Ein Sondergutachten wirft den früheren Kölner Kardinälen Joseph Höffner und Joachim Meisner einen falschen Umgang im Missbrauchsfall des Priesters A. vor.
  • Ein kirchenrechtliches Verfahren habe Höffner „pflichtwidrig unterlassen“.
  • Meisner habe „pflichtwidrig sowohl auf jegliche Sanktionierung (...) kirchlicherseits als auch auf Maßnahmen zum Schutz gefährdeter Kinder und Jugendlicher verzichtet“.

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Ein Sondergutachten wirft den früheren Kölner Kardinälen Joseph Höffner und Joachim Meisner einen falschen Umgang mit einem Missbrauchsfall vor. Höffner habe Pfarrer A. trotz Verurteilung wegen „fortgesetzter Unzucht mit Kindern“ wieder in der Seelsorge eingesetzt, zitiert die „Zeit“-Beilage „Christ und Welt“ aus einer unveröffentlichten Untersuchung der Kanzlei Westpfahl-Spilker-Wastl (WSW).

Ein kirchenrechtliches Verfahren gegen den erneut straffällig gewordenen Geistlichen habe Höffner „pflichtwidrig unterlassen“, zitiert die Zeitung. Auch sein Nachfolger Meisner habe um die Taten des Pfarrers gewusst, aber „pflichtwidrig sowohl auf jegliche Sanktionierung (...) kirchlicherseits als auch auf Maßnahmen zum Schutz gefährdeter Kinder und Jugendlicher verzichtet“. Beide Kardinäle sind bereits vor Jahren gestorben.

 

Der Fall A.

 

Der inzwischen 87-jährige Priester A. war trotz zweier Verurteilungen in den Bistümern Köln und Münster – dort von 1973 bis 1988 – und ab 2002 als Ruhestandsgeistlicher im Bistum Essen tätig. Ein Gutachten der Kanzlei Axis im Auftrag des Ruhrbistums bescheinigt den Verantwortlichen deutliche Fehler.

 

Weitere Rücktritte im Betroffenenbeirat

 

Unterdessen berichtet der „Kölner Stadtanzeiger“, weitere Mitglieder aus dem Beirat von Betroffenen sexualisierter Gewalt beim Erzbistum Köln wollten sich aus Protest zurückziehen. Zunächst hatte sich das Erzbistum die Zustimmung des Gremiums eingeholt, ein Gutachten der Kanzlei WSW über den Umgang von Bistumsverantwortlichen mit Missbrauchsfällen wegen angeblicher methodischer Mängel nicht zu veröffentlichen. Später kritisierten Mitglieder des Rates, sie seien durch die kurzfristig anberaumte Beratung instrumentalisiert worden.

Die Kölner Anwaltskammer kritisierte, WSW könne sich nicht gegen die Vorwürfe verteidigen, weil das Erzbistum die Kanzlei nicht von der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht entbinde.

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