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Meineid-Ermittlungen gegen Woelki eingestellt – was bedeutet das? Der Kardinal pocht darauf, die Sicht der die Staatsanwaltschaft nicht zu teilen.
Wie ist das Ende des Meineid-Verfahrens gegen den Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki zu bewerten? Trotz deutlichen Widerspruchs der Staatsanwaltschaft bleibt Woelki bei seiner Sicht der Dinge.
Trotz der Auflagen – der Kardinal soll 26.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen – sieht Woelki die Einstellung des Verfahrens als uneingeschränkten Freispruch an: „Dass das Verfahren eingestellt wurde, bedeutet, ich habe weder gelogen noch einen Meineid begangen. Punkt“, sagte der Kölner Erzbischof der „Zeit“. Diese Sicht hatte auch die Erzbischöfliche Pressestelle verbreitet.
Die Sicht der Staatsanwaltschaft
Die Staatsanwaltschaft Köln teilt die Einschätzung ausdrücklich nicht: Zu sagen, Woelki sei unschuldig und habe nicht gelogen, „finde ich schon ziemlich stark“, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Ulrich Bremer. „Ich kann dem nur entgegnen, dass wir in zwei Fällen einen hinreichenden Tatverdacht festgestellt haben, dass der Kardinal also in zwei Fällen falsche Angaben gemacht hat.“
Die Staatsanwaltschaft hatte Ermittlungen gegen Woelki wegen des Verdachts einer Falschaussage vor Gericht eingestellt. Obwohl der Kardinal in einigen der untersuchten Fälle „hinreichend verdächtig“ sei, fahrlässig einen Meineid oder Falscheid geleistet zu haben, werde keine Anklage erhoben.
Woelki: Mein Rücktrittsgesuch gilt nicht mehr
Im Zug der seit Jahren andauernden Unruhe im Erzbistum Köln, die das Entscheiden und Handeln des Kardinals wesentlich ausgelöst hatte, hatte Woelki auf Bitte von Papst Franziskus auch ein Rücktrittsgesuch eingereicht. Franziskus entschied nicht mehr darüber. Der „Zeit“ sagt Woelki nun, sein Gesuch sei nicht mehr gültig, weil nach drei Monaten darüber nicht entschieden worden sei.