Bundeskanzlerin dankt Kirchen für Kreativität bei Religionsausübung

Merkel: Weiterhin keine öffentlichen Gottesdienste

Öffentliche Gottesdienste und andere religiöse Veranstaltungen soll es auch vorerst nicht geben. Das erklärte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Mittwoch in Berlin. Am Freitag werde sich die Bundesregierung zudem mit Religionsvertretern austauschen.

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Öffentliche Gottesdienste und religiöse Veranstaltungen soll es angesichts der Corona-Pandemie auch vorerst in Deutschland nicht geben. Das erklärte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Mittwoch in Berlin. Zugleich wies Merkel auf den am Freitag stattfindenden Austausch zwischen Religionsvertretern und der Bundesregierung hin. Demnach soll dort ein „möglichst einvernehmlicher Weg“ vorbesprochen werden.

Ausdrücklich bedankte sich die Kanzlerin bei den Kirchen. Obwohl keine öffentlichen Gottesdienste stattfinden könnten, hätten sie Kreativität bewiesen und dafür gesorgt, dass die Menschen etwa durch Online-Gottesdienste ihre Religion weiter ausüben könnten. Merkel hatte sich zuvor mit den Ministerpräsidenten der Länder auf diese und weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Krise verständigt.

 

Keine Großveranstaltungen bis Ende August

 

Zudem gelte weiter die Abstandsregel von 1,5 Metern, so die Bundeskanzlerin weiter. In der Öffentlichkeit dürften sich die Menschen weiterhin nur alleine oder mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Menschen oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes aufhalten. Zudem empfahlen Bundeskanzlerin sowie die Länderchefs das Tragen von Alltagsmasken im öffentlichen Nahverkehr sowie beim Einkauf. Eine schrittweise Öffnung der Schulen solle es ab dem 4. Mai geben. Dabei hätten die Abschlussklassen den Vorrang.

Pflegeheime sowie Senioren- und Behinderteneinrichtungen sollten individuelle Konzepte entwickeln, um einer völligen sozialen Isolation der Heimbewohner entgegen zu wirken. Dabei solle externer Sachverstand hinzugezogen werden.

Großveranstaltungen sollen laut den Vereinbarungen mindestens bis zum 31. August untersagt sein. Am 30. April ist die nächste Konferenz von Bundesregierung und Länderchefs geplant. Mit Blick auf die Eindämmung der Pandemie sprach Merkel von einem „zerbrechlichen Zwischenerfolg“. Es gebe „nicht viel Spielraum“ für Lockerungen.

 

Bistum Münster untersagt bislang Gottesdienste bis 1. Mai

 

Das Bistum Münster hatte Anfang April das Verbot öffentlicher Gottesdienste zunächt bis  zum 1. Mai verlängert. Einem Schreiben von Generalvikar Klaus Winterkamp zufolge dürfen auch Beerdigungen weiterhin nur im engsten Familienkreis mit maximal 20 Personen und nur im Freien stattfinden. Taufen, Trauungen, Firmungen, alle Erstkommunionen und sämtliche Veranstaltungen können nicht gefeiert werden.

Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki erklärte, das Erzbistum Köln bereite öffentliche Gottesdienste unter Beachtung von Schutz- und Hygieneauflagen in seinen Kirchen vor. „Wir sind dabei, solche Sicherheitsvorschriften zu erarbeiten“, sagte der Erzbischof dem Nachrichtensender phoenix. „Es kann nicht sein, dass da die Kirchen außen vor bleiben. Wir haben eine Botschaft für die Menschen, von der sie leben“, erklärte Woelki. In der ersten Phase der Corona-Krise habe die Kirche versucht, ihren Beitrag zu leisten. „Aber jetzt, wenn die Lockerung eintritt, müssen auf jeden Fall auch die Kirchen für öffentliche Gottesdienste wieder geöffnet werden.“ Der Kardinal verwies auf die Verfassung und auf das Recht auf freie Religionsausübung.

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