Arbeitsbedingungen bei Zulieferern von deutschen Unternehmen

Misereor widerspricht Arbeitgebern bei Lieferkettengesetz

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Das katholische Hilfswerk Misereor hält – anders als Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer – ein Lieferkettengesetz für nötig. Warum, das erläutert Misereor-Experte Armin Paasch im Gespräch mit „Kirche-und-Leben.de“.

Das katholische Hilfswerk Misereor hält – anders als Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer – ein Lieferkettengesetz für nötig. Im Gespräch mit „Kirche-und-Leben.de“ sagte Armin Paasch, Misereor-Referent für Wirtschaft und Menschenrechte, der Präsident der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) zeichne „ein Zerrbild“. Kein Vorschlag für ein Lieferkettengesetz sehe vor, dass Unternehmer für jede Verletzung von Menschenrechten in der Lieferkette haften müssten oder ihnen Gefängnis drohe.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) drängen auf ein Lieferkettengesetz. Es soll menschenwürdige Arbeitsbedingungen bei Zulieferern für deutsche Unternehmen sicherstellen, Kinderarbeit verhindern, Arbeitsschutz garantieren und Umweltschäden vermeiden. Am heutigen Mittwoch kündigten die Minister „Eckpunkte“ für ein Gesetz an.

 

„Vorhersehbare und vermeidbare Menschenrechtsverletzungen“

 

BDA-Präsident Kramer hatte der „Rheinischen Post“ gesagt, mit einem solchen Gesetz stünden deutsche Firmenchefs „mit beiden Beinen im Gefängnis“. Bei eigenen Tochterfirmen könnten Unternehmer noch selbst dafür sorgen, dass Menschenrechte eingehalten werden: „Wenn ich aber Lieferungen beziehe, die ihren Ursprung im Ausland haben, wo ich selbst nicht tätig bin, kann ich gar nicht immer detailliert wissen, unter welchen Bedingungen die einzelnen Bestandteile hergestellt wurden.“

Misereor-Experte Paasch hingegen verteidigt die Idee eines Lieferkettengesetzes. Unternehmen sollten demnach nur dann zivilrechtlich haften, „wenn sie selbst zu Menschenrechtsverletzungen beitragen, die vorhersehbar und vermeidbar“ gewesen seien.

 

Wann Unternehmen haften sollen

 

Das sei etwa der Fall, wenn der deutsche Auftraggeber eines Produkts Hinweise auf Repressalien gegenüber Mitarbeitern oder Mängel beim Brandschutz in einem Zulieferbetrieb ignoriere und keine Gegenmaßnahmen einfordere. „Wenn durch eine solche mangelnde Sorgfalt Menschen zu Schaden kommen, sollten deutsche Firmen haften“, sagte der Misereor-Experte.

Vorbeugend fordere die „Initiative Lieferkettengesetz“ verbindliche Sorgfaltspflichten, so Paasch. Unternehmen müssten sich zur Achtung von Menschenrechten in ihren Geschäftsbeziehungen verpflichten, menschenrechtliche und ökologische Risiken analysieren, angemessene Maßnahmen ergreifen und Beschwerdemöglichkeiten schaffen. Anderenfalls sollten Bußgelder drohen und sie könnten vorübergehend von öffentlichen Aufträgen und Außenwirtschaftsförderung ausgeschlossen werden.

 

Wer ein Lieferkettengesetz fordert

 

Die „Initiative Lieferkettengesetz“ bilden derzeit 82 zivilgesellschaftliche Akteure, darunter Gewerkschaften, Misereor und weitere kirchliche Organisationen. Zuletzt hatte sich auch das Zentralkomitee der deutschen Katholiken hinter die Pläne für ein Gesetz gestellt. Außerdem hatten 42 Unternehmen – darunter bekannte Firmen wie Tchibo, Ritter-Sport, Nestlé, Kik und Hapag-Lloyd – eine gesetzliche Regelung angemahnt.

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