GEWALT

Kommission aus Münster: Missbrauchs-Betroffenen muss geglaubt werden

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Eine Studie ergab keinerlei Belege für Rituelle Gewalt im Bistum Münster. Warum die Unabhängige Aufarbeitungskommission dennoch mahnt.

Von KNA, jjo

Nach der Studie über angebliche Fälle sogenannter Ritueller Gewalt in mehreren katholischen Bistümern betont die Unabhängige Aufarbeitungskommission (UAK) für das Bistum Münster, Betroffenen sexualisierter Gewalt müsse grundsätzlich geglaubt werden – auch wenn einzelne Schilderungen als unplausibel gelten. Begleitung und Unterstützung der Betroffenen sei jetzt das Wichtigste, erklärt die Kommission am Donnerstag.

Hintergrund ist eine Anfang Oktober veröffentlichte Studie zweier Rechtsanwälte im Auftrag der Bistümer Münster, Essen und Köln. Die Juristen hatten Vorwürfe überprüft, wonach Menschen Opfer schwerster Gewalttaten durch kirchliche Täternetzwerke geworden sein sollten – mutmaßlich auch unter Beteiligung inzwischen gestorbener Bischöfe. Die Anwälte kamen zum Ergebnis, es gebe keinerlei Belege für derartige Netzwerke oder die behaupteten Verbrechen.

UAK: Diese Verantwortung trägt das Bistum

Als Rituelle Gewalt werden Taten bezeichnet, bei denen mafiaähnliche Tätergruppen unter Berufung auf religiöse, satanistische oder kultähnliche Rituale schwerste körperliche oder sexualisierte Gewalt ausüben. Zudem, so die Behauptung, programmierten sie das Bewusstsein ihrer Opfer so um, dass diese sich nicht mehr daran erinnern. Nach Angaben der Gutachter sind die Vorwürfe teils im Therapiekontext entstanden und können durch suggestive Einflüsse erklärt werden.

Die UAK weist darauf hin, dass die befragten Personen dennoch Opfer sexualisierter Gewalt waren – in zwei Fällen durch Angehörige der katholischen Kirche, in anderen Fällen innerhalb ihrer Familien. Wenn Mitarbeitende einer kirchlichen Beratungsstelle diese Form der Verarbeitung ritueller Gewaltvorstellungen verstärkt hätten, trage das Bistum dafür Verantwortung, so die Erklärung der Kommission.

Mahnung der Kommission

Das Bistum Münster hatte die Studie 2024 beauftragt, nachdem im Zusammenhang mit Anträgen von Betroffenen sexualisierter Gewalt auf Zahlungen in Anerkennung des Leids auch Namen früherer Bischöfe von Münster, Essen und Köln aufgetaucht waren. Die inzwischen geschlossene „Beratungsstelle für sexuelle und rituelle Gewalt“ in Münster war laut Untersuchung über Jahre Anlaufstelle für Vertreterinnen und Vertreter der sogenannten Rituelle-Gewalt-Theorie.

Die UAK warnt davor, das Ergebnis der Studie als Beleg dafür zu werden, dass es keine Netzwerke für die Ausübung sexualisierter Gewalt in der katholischen Kirche gegeben habe. Untersuchungen zu solchen Netzwerken stünden in Deutschland und international erst am Anfang.

Sexualisierte Gewalt: Hilfe und Hinweise
Haben Sie sexualisierte Gewalt im Bistum Münster erlitten oder möchten Hinweise zu Fällen geben, können Sie sich an die Interventionsstelle oder die Unabhängigen Ansprechpersonen wenden: https://www.bistum-muenster.de/sexueller_missbrauch/. Die Unabhängige Aufarbeitungskommission für das Bistum Münster erreichen Sie über die Seite https://uak-muenster.de/.

Haben Sie sexualisierte Gewalt erlitten und fühlen sich durch diesen Bericht aufgewühlt, können Sie sich an die Telefonseelsorge wenden – kostenfrei unter Tel. 0800 / 111 0 111 und 0800 / 111 0 222, https://www.telefonseelsorge.de/

Haben Sie sexualisierte Gewalt außerhalb des Bistums Münster oder außerhalb der Kirche erlitten, können Sie hier Hilfe finden:
- Unabhängige Beauftragte der Bundesregierung: https://www.hilfe-portal-missbrauch.de/
- NINA, Nationale Informations- und Beratungsstelle bei sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend: https://nina-info.de/
- Hilfe für Opfer von Kriminalität: https://weisser-ring.de/hilfe-fuer-opfer-0

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