Nach Verurteilung zu sechs Jahren Haft gegen Kardinal in Melbourne

Missbrauch: Berufungsverfahren im Fall George Pell hat begonnen

In Melbourne hat das Berufungsverfahren im Fall George Pell begonnen. Der Kardinal war im Dezember zu sechs Jahren Haft wegen Missbrauchs an einem 13 Jahre alten Jungen und Belästigung eines weiteren verurteilt worden.

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In Melbourne hat das Berufungsverfahren im Fall George Pell begonnen. Der Kardinal war im Dezember von einem Geschworenengericht für schuldig befunden worden, 1996 als Erzbischof von Melbourne einen 13 Jahre alten Jungen missbraucht und einen anderen belästigt zu haben. Im März wurde der 77-Jährige deshalb zu sechs Jahren Haft verurteilt. Pell ist der weltweit ranghöchste katholische Kleriker, der von einem weltlichen Gericht wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt wurde.

Im Gegensatz zum Strafverfahren gegen Pell ist das Berufungsverfahren medienöffentlich und wird auf der Internetseite des Berufungsgerichts live übertragen. Der Kamera ist auf die drei Richter gerichtet, während Pell sowie Journalisten und Zuschauer im Saal nicht zu sehen sind. Pell habe äußerlich ruhig und gesundheitlich fit gewirkt, berichteten am Mittwoch (Ortszeit) Gerichtsreporter.

 

Drei Gründe für die Berufung

 

Pells Verteidiger, Bret Walker, hatte dem Gericht drei Gründe für die Berufung vorgetragen. Zentraler Punkt ist der Vorwurf, dass der ehemalige Finanzchef des Vatikan lediglich aufgrund von Aussagen eines der Opfer schuldig gesprochen worden war. Die Aussage fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt und ist nur den unmittelbaren Prozessbeteiligten bekannt.

Pell selbst hatte auf Anraten seiner Verteidiger in dem Strafverfahren nicht ausgesagt. In seiner Argumentation vor Gericht sagte der Anwalt, dass in dem Strafverfahren nicht das genaue Datum der Pell vorgeworfenen Taten habe geklärt werden können.

 

Geburtstag im Gefängnis

 

Das Berufungsverfahren soll am Donnerstag mit dem zweiten Sitzungstag zu Ende gehen. Die Richter werden nach Einschätzungen von Experten Wochen oder Monate brauchen, um zu einer Entscheidung zu gelangen. Gibt das Berufungsgericht dem ersten Berufungsgrund statt, würde die Verurteilung Pells aufgehoben. Sollte das Gericht den zweiten oder dritten Berufungsgrund, in denen es um Verfahrensfehler geht, akzeptieren, müsste ein neuer Prozess angesetzt werden. Seinen 78. Geburtstag am Samstag wird Pell auf jeden Fall im Gefängnis begehen.

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