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Eine ehemalige Messdienerin geht gerichtlich gegen die rheinische Erzdiözese vor. Worum es dabei geht.
Das Landgericht Köln verhandelt am Dienstag wieder eine Schmerzensgeldklage gegen das Erzbistum Köln. Eine frühere Messdienerin fordert 830.000 Euro vom Erzbistum, weil sie in den 1990er Jahren vielfach von ihrem Gruppenleiter missbraucht worden sei. Das Erzbistum bestreitet die Häufigkeit der Taten und die behaupteten Folgen. Ende April hatte das Gericht entschieden, dass ein Sachverständiger Folgen des mutmaßlichen Missbrauchs für die Frau bewerten soll. Zudem hatte das Landgericht angekündigt, die Klägerin möglicherweise zu befragen.
Die Klägerseite gab an, der Missbrauch habe über Jahre beinahe jeden Mittwoch bei Gruppentreffen der Ministranten stattgefunden. Der Täter habe die Gruppe betreut, obwohl er schon vorher durch übergriffiges Verhalten aufgefallen sei. Das Erzbistum gab an, von der Häufigkeit der Fälle keine Kenntnis zu haben. Das Gericht wies darauf hin, dass in dieser Frage eine strenge Beweispflicht gelte. Der Täter sei strafrechtlich nur für vier Fälle verurteilt worden, von denen nur zwei im kirchlichen Kontext stattfanden.
Haftung für Ehrenamtliche?
In dem Prozess geht es auch um die Frage, ob das Erzbistum für die Taten ehrenamtlicher Messdiener haftet. Bereits im März hatte das Landgericht deutlich gemacht, dass ein Ministrant als Gruppenleiter eine Art Verwaltungshelfer und damit gewissermaßen ein verlängerter Arm des Bistums sei. Zudem betreffe seine Tätigkeit den Kernbereich der Gemeinde und damit des Erzbistums, das als Verwaltungsstruktur dahinter stehe. Die Erzdiözese vertritt die Auffassung, dass der Gruppenleiter kein Amt in der Diözese bekleidet habe und sie deshalb nicht für dessen Taten haften müsse.
Eine andere Missbrauchsbetroffene war Anfang Juli mit ihrer Schmerzensgeldklage gegen das Erzbistum Köln gescheitert und will in Berufung gehen. Melanie F. verlangt mehr als 800.000 Euro, weil sie als Mädchen über Jahre von einem Priester missbraucht worden war, der sie als Pflegevater bei sich aufgenommen hatte. Eine Amtshaftung des Erzbistums kommt laut Urteil des Landgerichts nicht infrage, da die Pflegschaft durch einen staatlichen Akt begründet worden sei. Der Priester habe die Taten nicht im Rahmen seines Amtes, sondern als Privatmann begangen.
Woelki: Priester ist immer Priester
Ähnlich argumentiert das Erzbistum. Die Anwälte der Missbrauchsbetroffenen betonen dagegen, dass nach katholischer Lehre ein Priester nie privat sei. Auch Kardinal Rainer Maria Woelki führte jüngst aus, dass ein Priester immer Priester sei und nie einfach Feierabend habe. Zugleich machte das Erzbistum deutlich, dass die Frage des kirchlichen Weiheverständnisses in dem Verfahren nicht entscheidend gewesen sei.