KLAGE

Missbrauch: Erzbistum Köln weist Verantwortung zurück - der Hintergrund

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Zwei Missbrauchsbetroffene verklagen das Erzbistum Köln auf Schmerzensgeld. Warum die Diözese nicht für die Taten haften möchte.

Von KNA

Das Landgericht Köln verhandelt am Dienstag, 8. September, weiter über die Schmerzensgeldklage einer Missbrauchsbetroffenen gegen das Erzbistum Köln. Dabei soll es auch um ein Gutachten zu den Folgen des Missbrauchs für die frühere Messdienerin gehen. Ihr Anwalt Eberhard Luetjohann äußerte sich vorab zum Inhalt des Gutachtens. „Das Opfer, die Klägerin, wird mit hoher Wahrscheinlichkeit bis zum Ende ihres Lebens leiden, eine völlige Gesundung sei nahezu ausgeschlossen und sie benötigt weiterhin ständige ärztliche Betreuung“, teilte er der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) mit.

Die Frau verlangt 830.000 Euro Schmerzensgeld vom Erzbistum. Als Kind wurde sie über Jahre hinweg vom ehrenamtlichen Leiter ihrer Messdienergruppe missbraucht. Die Übergriffe fanden zwischen 1992 und Sommer 1995 fast jeden Mittwoch während der Gruppentreffen statt. Ihre Anwälte argumentieren, das Erzbistum müsse auch deshalb haften, weil der Mann die Gruppe betreut habe, obwohl er bereits zuvor durch übergriffiges Verhalten aufgefallen sei.

Ist Erzbistum Köln haftbar?

Das Verfahren läuft bereits seit mehr als zwei Jahren. Im Kern geht es um die Frage, inwieweit das Erzbistum für den Ehrenamtlichen haften muss. Im März 2025 hatte das Gericht deutlich gemacht, dass ein Ministrant als Gruppenleiter eine Art Verwaltungshelfer und damit verlängerter Arm des Bistums sei. Zudem betreffe seine Tätigkeit den Kernbereich der Gemeinde und damit des Erzbistums, das als Verwaltungsstruktur dahinterstehe.

Die Erzdiözese vertrat dagegen die Auffassung, dass der Gruppenleiter kein Amt in der Diözese bekleidet habe und sie deshalb nicht für dessen Taten haften müsse.

Priester missbrauchte Pflegetochter

Über eine weitere Schmerzensgeldklage in einem Missbrauchsfall verhandelt das Oberlandesgericht Köln am 15. Oktober. Dann geht es um die Berufung der Betroffenen Melanie F., die als Kind über Jahre von einem Priester missbraucht wurde. Er hatte sie als Pflegevater bei sich aufgenommen. Der Geistliche wurde mittlerweile zu zwölf Jahren Haft verurteilt.

F. verlangt vom Erzbistum Köln ebenfalls 830.000 Euro Schmerzensgeld. Das Landgericht Köln wies ihre Klage im Juli 2025 zurück, weil eine Amtshaftung des Erzbistums nicht infrage komme. Der Priester habe die Taten nicht im Amt, sondern als Privatmann begangen, so das Gericht.

Sexualisierte Gewalt: Hilfe und Hinweise
Haben Sie sexualisierte Gewalt im Bistum Münster erlitten oder möchten Hinweise zu Fällen geben, können Sie sich an die Interventionsstelle oder die Unabhängigen Ansprechpersonen wenden: https://www.bistum-muenster.de/sexueller_missbrauch/. Die Unabhängige Aufarbeitungskommission für das Bistum Münster erreichen Sie über die Seite https://uak-muenster.de/.

Haben Sie sexualisierte Gewalt erlitten und fühlen sich durch diesen Bericht aufgewühlt, können Sie sich an die Telefonseelsorge wenden – kostenfrei unter Tel. 0800 / 111 0 111 und 0800 / 111 0 222, https://www.telefonseelsorge.de/

Haben Sie sexualisierte Gewalt außerhalb des Bistums Münster oder außerhalb der Kirche erlitten, können Sie hier Hilfe finden:
- Unabhängige Beauftragte der Bundesregierung: https://www.hilfe-portal-missbrauch.de/
- NINA, Nationale Informations- und Beratungsstelle bei sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend: https://nina-info.de/
- Hilfe für Opfer von Kriminalität: https://weisser-ring.de/hilfe-fuer-opfer-0

 

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