Früherer Präfekt des Internats

Missbrauch: Ettaler Benediktiner muss sieben Jahre in Haft

Wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Schutzbefohlenen ist ein früherer Ettaler Benediktinerpater zu sieben Jahren Haft verurteilt worden.

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Wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Schutzbefohlenen ist ein früherer Ettaler Benediktinerpater zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht München II verurteilte den 46-jährigen einstigen Internatspräfekten am Mittwoch (10.08.2016) nach einem umfassenden Geständnis. Demnach hatte sich der Mann in den Jahren 2004 und 2005 an einem 1991 geborenen Schüler mehrfach und teils schwer vergangen. Seit Ende April saß G., der vor gut einem Jahr aus dem Orden ausgeschlossen worden war und sein Priesteramt nicht mehr ausüben darf, in Untersuchungshaft.

In seinem früheren Kloster wurde das Urteil "mit großem Entsetzen und menschlicher Enttäuschung" aufgenommen. Abt Barnabas Bögle sagte, auch nach dem zweiten Prozess werde bei allen Opfern und in der Abtei "eine große und tiefe Verbitterung bleiben". Über zehn Jahre sei man von dem ehemaligen Pater vorsätzlich belogen worden.

 

Zweiter Prozess

 

Der einstige Mönch war bereits im März 2015 wegen Missbrauchs zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden. Der erneute Prozess wurde angesetzt, nachdem der betroffene Schüler in der Verhandlung 2015 weiter reichende Vorwürfe gegen G. erhoben hatte als bei der ersten Vernehmung 2010. Der heute 25-Jährige hatte dies damit begründet, er habe sich damals auf seine Abiturprüfung vorbereiten und keine weiteren Aufregungen auslösen wollen.

Das Gericht folgte weitgehend der Anklage, die sich auf die Aussagen des Opfers stützte. Der damalige Präfekt habe die kindliche Naivität, die Unerfahrenheit und das Vertrauen des Jungen ausgenutzt. Dieser habe die sexuellen Handlungen als "notwendig" angesehen, um sich weiter die Zuneigung des Paters zu sichern. Zudem sei der Schüler zum Stillschweigen verpflichtet worden, was ihm Vergünstigungen eingebracht habe.

Zugunsten des Angeklagten wertete das Gericht, er habe keine Vorstrafen gehabt. Auch habe er sich beim Opfer in beiden Prozessen entschuldigt. G. sei von seiner Vergangenheit eingeholt worden. In seinen früheren Beruf als Priester und Ordensmann könne er nicht zurückkehren.

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