Wegen Wiederholungsgefahr

Missbrauch in Köln: Gericht ordnet Untersuchungshaft gegen Pfarrer U. an

  • Der wegen Missbrauchs angeklagte katholische Priester U. des Erzbistums Köln ist in Untersuchungshaft.
  • Der Haftgrund laute laut Landgericht Köln Wiederholungsgefahr.
  • Die Haft wurde nach der Aussage eines weiteren Opfers angeordnet.

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Der wegen Missbrauchs angeklagte katholische Priester U. des Erzbistums Köln ist in Untersuchungshaft. Der 70-Jährige sei am Donnerstagabend noch im Gerichtssaal verhaftet und nach der Sitzung unverzüglich in die Justizvollzugsanstalt gebracht worden, teilte der Pressesprecher des Landgerichts Köln, Jan Orth, am Freitag mit. Der Haftgrund laute Wiederholungsgefahr.

Der ehemalige Gummersbacher Pfarrer steht seit November vor Gericht, weil er in den 1990er Jahren seine drei minderjährigen Nichten zum Teil schwer missbraucht und sich 2011 an einem elfjährigen Mädchen vergangen haben soll. Als Zeuginnen sagten in dem Prozess zudem weitere mutmaßliche Opfer unter Ausschluss der Öffentlichkeit aus – eine von ihnen vor U.s Verhaftung am Donnerstagabend, wie die „Bild“-Zeitung berichtete.

Prozess gegen Pfarrer U.: Übergriffe von 2019 stehen im Raum

Der Gerichtssprecher erklärte, es stünden Übergriffe im Raum, die sich zuletzt 2019 ereignet haben sollen. Aufgrund der Vielzahl der Vorwürfe, die sich teilweise auch auf die jüngere Vergangenheit bezögen, habe die Zweite Große Strafkammer Wiederholungsgefahr gesehen. Noch sei offen, ob die neuen Vorwürfe der Zeuginnen in den laufenden Prozess eingeführt würden oder ob es eigene Verfahren gebe.

Am Donnerstag hatte der frühere oberste Kölner Kirchenrichter Günter Assenmacher (69) in dem Prozess als Zeuge ausgesagt. Er hatte 2010 und 2011 mit dem Fall U. zu tun, als erstmals eine Anzeige wegen Missbrauchs gegen den Geistlichen vorlag. Ein prominenter Zeuge war vor zwei Wochen zudem der Hamburger Erzbischof Stefan Heße (55), der als früherer Personalchef im Erzbistum Köln ebenfalls mit den Vorwürfen befasst war. Heße räumte Fehler im Umgang mit dem Fall ein, während Assenmacher eine Zuständigkeit bei der Bearbeitung von Missbrauchsfällen zurückwies.

Prozess bis Ende Februar angesetzt

Als 2010 die erste Anzeige gegen U. vorlag, hatte das Erzbistum Köln den Geistlichen zunächst beurlaubt. Nachdem die Anzeige aber zurückgezogen worden war und die Staatsanwaltschaft ihr Verfahren eingestellt hatte, durfte er wieder als Krankenhauspfarrer arbeiten. Bei dieser Tätigkeit hatte er wohl auch wieder Kontakt zu Kindern und Jugendlichen.

Das Erzbistum hatte zunächst auf weitere Maßnahmen verzichtet und die Vorwürfe auch nicht an den Vatikan gemeldet. 2018 hatte es den Fall dann im Zuge seiner Missbrauchsaufarbeitung wieder aufgerollt, ihn an die Behörden gemeldet und U. die Ausübung priesterlicher Dienste untersagt. Schließlich hatte die Staatsanwaltschaft den Ex-Pfarrer angeklagt. Der Prozess soll bis zum 25. Februar dauern.

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