Angeblich nur wenige Minuten Beratung pro Fall in der Kommission

Missbrauch: Kirchen-Kommission UKA weist Betroffenen-Kritik zurück

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Wie gründlich entscheidet die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) über Zahlungen an Missbrauchs-Betroffene? Darüber streiten Betroffene und die katholische UKA, die entsprechende Vorwürfe zurückweist.

Die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) weist Kritik von Missbrauchs-Betroffenen zurück. Die Kommission bedauere das „konfrontative Vorgehen“ des Betroffenenbeirats bei der Deutschen Bischofskonferenz, teilt die Vorsitzende Margarete Reske mit.

Der Beirat vertritt die Interessen von Menschen, die Opfer sexualisierter Gewalt in der katholischen Kirche sind. Der Beirat hatte in einer aktuellen Mitteilung wiederholt die Intransparenz der Anerkennungsverfahren bemängelt.

Entscheidungen im Eiltempo?

Streit hatte es unter anderem wegen einer Podiumsdiskussion auf dem Katholikentag in Erfurt gegeben. Dort soll gesagt worden sein, durchschnittlich werde in der Kommission innerhalb von dreieinhalb Minuten über Anträge entschieden.

Das weist Reske zurück. Jeweils mehrere Mitglieder bereiteten jeden Fall oft durch mehrstündiges Aktenstudium für die Sitzungen vor. Jeder Fall werde in der Kommission so lange diskutiert, bis ein gemeinsames Ergebnis vorliege.

Künftig schriftliche Begründungen an Betroffene?

Die UKA bearbeitet Anträge auf Anerkennungsleistungen für Betroffene von sexuellem Missbrauch aus den 27 deutschen Bistümern und entscheidet über die Höhe der Leistungen, die gezahlt werden. Die Kommission ist bundesweit tätig, sodass es zu vergleichbaren Entscheidungen kommt. Ihr gehören Fachleute aus Recht, Medizin und Psychologie an.

Der Betroffenenbeirat hatte zudem erneut schriftliche Begründungen für die Entscheidungen gefordert. Reske verweist auf die Verfahrensordnung, die die Bischofskonferenz festgelegt hat. Etwaige mit einer notwendigen Änderung der Verfahrensordnung einhergehende Forderungen des Beirats werde die Kommission nicht kommentieren, da sie sich an die Verfasser der Verfahrensordnung und nicht an die Kommission richten, heißt es in der Mitteilung.

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