Petition an katholische Bischöfe und Orden

60.000 fordern: Bischöfe sollen bei Missbrauch auf Verjährung verzichten

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Die meisten kirchlichen Missbrauchsfälle liegen lange zurück. Das ist für Betroffene ein Problem bei zivilrechtlichen Schmerzensgeldprozessen. Eine Petition ruft nun die Kirche auf, auf die Einrede der Verjährung zu verzichten.

Ein Aktionsbündnis hat bisher mehr als 60.000 Unterschriften gegen die Einrede der Verjährung bei zivilrechtlichen Schmerzensgeldprozessen in Fällen von Missbrauch durch katholische Priester gesammelt. Nach Jahrzehnten der Vertuschung und des systematischen Täterschutzes beriefen sich immer mehr Bischöfe auf Verjährung, statt Verantwortung für die Verbrechen ihrer Priester zu übernehmen, teilt die Betroffenen-Initiative Eckiger Tisch als Initiatorin der Kampagne zur Begründung mit.

Die Petition richtet sich an den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, und an Vertreter der Ordensgemeinschaften in Deutschland. Die Unterzeichner fordern die Bischofskonferenz und die Ordensoberen auf, Verantwortung für die begangenen Taten zu übernehmen. Zudem müsse es Verhandlungen über eine transparente, faire und von der Kirche unabhängige Entschädigungslösung für Betroffene sexualisierter Gewalt geben.

Geringere Hürden im kirchlichen Verfahren

Weitere Informationen zur Petition

Der größte Teil der Taten im Raum der Kirche liegt lange zurück. Das ist ein Problem in zivilrechtlichen Schmerzensgeldprozessen. Angesichts hoher geforderter Summen berufen sich erste Bistümer in konkreten Einzelfällen auf die Verjährung.

Im freiwilligen System der katholischen Kirche für Zahlungen in Anerkennung des Leids sind die Hürden geringer als vor zivilen Gerichten, etwa mit Blick auf formale Anforderungen und Beweise. Dennoch ist das kirchliche System in der Kritik. Betroffene bemängeln intransparente Entscheidungswege und zu geringe Leistungen.

Korrektur: Die Einrede der Verjährung ist ein Mittel zivilrechtlicher Schmerzensgeldprozesse, nicht strafrechtlicher Verfahren. Wir haben den Irrtum korrigiert. | jjo., 16. Okt.

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