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In einem Bürgerentscheid in Eslarn wurde entschieden: Georg Zimmermann bleibt Namensgeber einer Straße. Der Priester saß wegen Missbrauchs in Haft.
Eine Straße im oberpfälzischen Eslarn bleibt nach einem verurteilten Missbrauchstäter benannt. Rund 58 Prozent der Wählenden entschieden bei einem Bürgerentscheid, die nach dem Priester Georg Zimmermann betitelte Straße nicht umzubenennen.
Der Betroffenenbeirat im Bistum Regensburg reagiert mit Bedauern. Man akzeptiere das Ergebnis dieser demokratischen Wahl, teilt der Beirat mit, aber: "Unserem Empfinden nach wurde eine große Chance verpasst, ein deutliches Signal zu setzen", wie Bürgerinnen und Bürger einer Gemeinde "verantwortungsvoll mit Anerkennung, Aufklärung und Aufarbeitung" umgehen.
Betroffene: Wir sind ein weiteres Mal die Opfer
Weiter heißt es: "Für uns Betroffene und für alle Betroffenen gilt damit, dass wir ein weiteres Mal zu Opfern gemacht werden, weil wir mit unserem Leid wieder nicht gehört wurden, so, wie uns in unserer Kindervergangenheit Scham und Schande davon abhielten zu sprechen." Die Spaltung der Gemeinde werde bleiben, bis das Missbrauchs-Geschehen eines Tages wirklich aufgearbeitet sei. Der Beirat biete an, sich daran zu beteiligen.
Die Betroffenen erklären, sie wünschten den Eslarnern, dass "endlich die Vertreter der Kirche im Ort ihre Verantwortung erkennen und handeln, wie die Bistumsspitze gehandelt hat. Wir bedanken uns beim Bistum Regensburg für die Unterstützung."
Keine Gebühren für Anwohner, falls Umbenennung käme
Der Eslarner Georg Zimmermann (1916-1984) war Regensburger Diözesanmusikdirektor und saß wegen Kindesmissbrauchs im Gefängnis. In seiner Heimat, wo der Priester seit 1973 im Ruhestand lebte, blieb er ein angesehener Mann, nach dem eine Straße benannt wurde. Auf Initiative des Betroffenenbeirats hatte der Eslarner Gemeinderat im Mai 2024 eine Umbenennung beschlossen.
Anwohner der Straße sammelten knapp 700 Unterschriften für ein Bürgerbegehren gegen die Umbenennung. Bürgermeister Reiner Gäbl (SPD) hatte den Anwohnern im Vorfeld zugesichert, die Gemeinde werde im Fall einer Umbenennung keine Gebühren für Verwaltungsangelegenheiten wie Adressänderungen erheben.