Bezug auf Studie der Deutschen Bischofskonferenz

Missbrauch: Staatsanwalt prüft Ermittlungen im Bistum Münster

Die Staatsanwaltschaft Münster prüft eine eingegangene Anzeige wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Bistum Münster. Die Anzeige beruft sich auf die Missbrauchsstudie der Bischofskonferenz.

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Die Staatsanwaltschaft Münster prüft eine eingegangene Anzeige wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern im Bistum Münster. Die Anzeige beruft sich auf Ergebnisse der Missbrauchsstudie der Bischofskonferenz, bezieht sich aber nicht auf einen konkreten Einzelfall, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Münster, Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt, auf Anfrage von „Kirche-und-Leben.de“. Ähnliche Anzeigen gibt es in allen deutschen Bistümern.

Anzeige erstattet haben sechs Strafrechts-Professoren und das säkulare Institut für Weltanschauungsrecht in Oberwesel in Rheinland-Pfalz. Sie argumentieren, die „vorliegenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine Straftat“ würden die Schwelle eines Anfangsverdachts nach Paragraf 152 Absatz 2 Strafprozessordnung „bei weitem“ überschreiten. Damit sei der Weg frei für Ermittlungen wie „eine Durchsuchung von Archiven und die Beschlagnahme der vollständigen, nicht anonymisierten Akten“ der Bistümer.

 

Bisher „von Amts wegen“ nicht tätig geworden

 

Botzenhardt sagte, die Anzeige werde geprüft. Zugleich wies er darauf hin, dass sie keine namentlich konkreten und individualisierbaren Fälle nennt, auch nicht mit Bezug zu Münster.

Aufgrund der Missbrauchsstudie habe die Staatsanwaltschaft Münster „bislang von Amts wegen zunächst kein Ermittlungsverfahren eingeleitet“. Die Studie sei bekannt, sie enthalte aber keine personenbezogenen Daten, keine Angaben zu Tatorten, Tatzeitpunkten, Geschädigten und Beschuldigten.

 

„Voraussetzung fehlt“

 

Aus der Studie ergäben sich „keine zureichenden Anhaltspunkte“ für konkrete, verfolgbare Straftaten einzelner Personen, erläuterte der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Damit fehle die Voraussetzung dafür, dass die Behörde von Amts wegen tätig werde.

Eingehende Strafanzeigen würden gleichwohl selbstverständlich geprüft. Soweit bekannt, habe seit Veröffentlichung der Studie bislang kein Missbrauchsopfer Anzeige erstattet, sagte Botzenhardt.

 

AfD-Anfrage im NRW-Landtag

 

Vor wenigen Tagen hatte das nordrhein-westfälische Justizministerium eine Anfrage der AfD-Fraktion im Landtag im selben Zusammenhang beantwortet. Es ging darum, welche Konsequenzen die Missbrauchsstudie der Bischofskonferenz in NRW habe.

Das Ministerium betont, der Justizminister könne nicht anordnen, dass ermittelt werde. Die Entscheidung liege allein bei den Staatsanwaltschaften. Auch kenne das deutsche Recht „keine allgemeine Pflicht zur Anzeige von Straftaten“. Deshalb seien „staatliche Zwangsmaßnahmen gegenüber der Kirche“ nicht möglich.

 

Justizministerium: Studie hat Lücken

 

Die Behörde erinnert an die grundsätzliche Verpflichtung der Bistümer, Missbrauchsfälle anzuzeigen. Sie sei Teil der Leitlinien, auf die sich ein „Runder Tisch“ auf Initiative der Bundesregierung und unter Beteiligung der Kirchen geeinigt hatte.

Das Justizministerium räumt zugleich ein, aus der Missbrauchsstudie der Bischofskonferenz könne man derzeit nicht erkennen, wer „für die Vertuschung solcher Taten durch Versetzungen oder Nichtverfolgung der Täter“ Verantwortung übernehmen müsse. Auch nicht, ob sich Kirchenobere gegebenenfalls „selbst strafbar gemacht haben“.