ZdK-Präsident widerspricht Vorschlägen des Trierer Bischofs Stephan Ackermann

Missbrauch: Sternberg warnt vor Entschädigung aus Kirchensteuer

„Die Nutzung von Kirchensteuermitteln für Entschädigungsleistungen würde zu einer Welle der Empörung führen", glaubt der Präsident des Zentralkomitees. Thomas Sternberg reagierte auf Äußerungen von Bischof Stephan Ackermann.

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In der Diskussion über Entschädigungsleistungen der katholischen Kirche für Missbrauchsopfer sieht der Präsident des Zentralkomitees der Deutschen Katholiken (ZdK), Thomas Sternberg, mehr Fragen als Antworten. Es sei „fatal“, in einem so frühen Stadium der Beratung davon auszugehen, dass dafür Kirchensteuermittel eingesetzt werden können, sagte er am Dienstag in Bonn. Es sei noch völlig offen, welche Opfer welche Summen bekommen und wie dieses Geld aufgebracht werde.

 

Sternberg befürchtet Welle der Empörung

 

„Die Nutzung von Kirchensteuermitteln für Entschädigungsleistungen würde zu einer Welle der Empörung führen, deren Ausmaß kaum abgeschätzt werden kann“, warnte Sternberg. Er äußerte sich zu jüngsten Äußerungen des Trierer Bischofs Stephan Ackermann. Der Missbrauchsbeauftragte der Bischofskonferenz hatte am Sonntag gesagt, er sehe keine Alternative dazu, Zahlungen von Entschädigungsleistungen für Missbrauchsopfer zumindest teilweise aus der Kirchensteuer zu leisten.

Ebenso seien Kirchensteuermittel in den Entschädigungsfonds für Heimkinder und in die Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ für Kinder und Jugendliche in Einrichtungen der Behindertenhilfe oder Psychiatrie geflossen. Auch hier trete die Solidargemeinschaft ein, da die meist längst verstorbenen Täter nicht mehr zur Verantwortung gezogen werden könnten.

 

Wofür Ackermann sich entschuldigt hat

 

Stephan Ackermann Stephan Ackermann ist seit 2009 Bischof von Trier und Beauftragter der Deutschen Bischofskonferenz für Fälle sexuellen Missbrauchs. | Foto: Michael Bönte

Ackermann hatte um Entschuldigung gebeten für einen Vergleich von Entschädigungszahlungen für Missbrauchsopfer mit der gescheiterten Pkw-Maut. Der Vergleich sei „zu salopp und unpassend“ gewesen, sagte der Missbrauchsbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz dem „Trierischen Volksfreund“. Er habe nur die Funktionsweise einer Solidargemeinschaft erläutern wollen. Menschen, die sich dadurch verletzt fühlten, bitte er um Entschuldigung.

Der Bischof hatte am Sonntag in Trier gesagt, er sehe keine Alternative zur Zahlung von Entschädigungsleistungen für Missbrauchsopfer aus der Kirchensteuer. Die Kirchenmitglieder seien als Solidargemeinschaft in der Pflicht - auch wenn es vielen Gläubigen widerstrebe, mit ihren Beiträgen für Verfehlungen einzelner Geistlicher einzustehen. Ähnlich müssten die Steuerzahler auch für die gescheiterte Pkw-Maut aufkommen. Dieser Vergleich stieß in Sozialen Medien und bei der katholischen Frauenbewegung „Maria 2.0“ auf Kritik.

 

Bischöfe wollen Zahlungen neu regeln

 

Die Deutsche Bischofskonferenz will die Zahlungen an die Missbrauchsopfer neu regeln. Bislang erhalten Betroffene zur „Anerkennung zugefügten Leids“ Pauschalzahlungen von rund 5.000 Euro, in Einzelfällen auch mehr. Eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung von Missbrauchsopfern plädiert für eine pauschale Entschädigung von rund 300.000 Euro pro Fall oder ein abgestuftes Verfahren, bei dem je nach Schwere des Missbrauchs zwischen 40.000 und 400.000 Euro gezahlt werden sollen. Schätzungen zufolge könnte dies Zahlungen von insgesamt bis zu einer Milliarde Euro nach sich ziehen. Eine konkrete Entscheidung der Bischöfe steht noch aus.

Sternberg warnte davor, allgemeine Opferzahlen mit pauschalen Summen zu multiplizieren. Hier seien Beträge im Raum, die im europäischen Rechtsraum bislang noch nie gezahlt worden seien. Die Kirche könne nicht auf beliebige Finanzquellen zurückgreifen. Die in Rede stehenden Summen würden besonders Orden in eine desaströse Lage bringen. Selbstverständlich sei, dass die Kirche Therapiekosten für traumatisierte Menschen trage. Noch sei es aber völlig verfrüht zu sagen, wie ein kirchlicher Entschädigungsfonds ausgestattet werden kann. Im Übrigen richte sich die Frage der Haftung zunächst an die Täter.

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