KINDESMISSBRAUCH

Anti-Missbrauchs-Gesetz: ZdK begrüßt Zustimmung im Bundestag

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Der Bundestag hat ein Gesetz zum besseren Schutz von Kindern vor Missbrauch beschlossen. Welche Fortschritte gelobt werden.

Von KNA

Besserer Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt: Der Bundestag hat dem sogenannten UBSKM-Gesetz zugestimmt.

Die Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Irme Stetter-Karp, begrüßt die Aussicht, "dass nun Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen bundesweit gestärkt werden". Dafür schaffe das Gesetz, das auf den Namen der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Kindesmissbrauch, Kerstin Claus, zurückgeht, "endlich eine verlässliche und rechtssichere Grundlage".

Regelmäßiger Bericht im Bundestag

Besonders begrüßt das oberste katholische Laiengremium, dass Betroffene das Recht auf Akteneinsicht in Jugendämtern erhalten sollen. "Die Erfahrung mit bestehenden Angeboten zeigt, dass die Zahl der Hilfesuchenden immens hoch ist", so Stetter-Karp. Sie erneuerte die Forderung nach einer entsprechenden Ombudsstelle sowie einer Sicherung des Fonds für Betroffene, der 2013 aufgelegt worden war.

Der religionspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Lars Castellucci, spricht von einem Meilenstein. Der vorgesehene regelmäßige Bericht des oder der Missbrauchsbeauftragten im Bundestag rücke das Thema "endlich stärker in den Fokus". Für vollständige Gerechtigkeit bleibe derweil noch viel zu tun.

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