ERZBISTUM

Missbrauchs-Verdachtsfall in Köln: Neue Vorwürfe gegen Kardinal Woelki

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Hat Woelki einen Anfangsverdacht nicht gemeldet und den Beschuldigten sogar befördert? Was die FAZ berichtet und wie das Erzbistum reagiert.

Von epd

Im Zusammenhang mit der erneuten Prüfung eines Verdachtsfalls von sexuell grenzverletzendem Verhalten im Erzbistum Köln erhebt ein unabhängiges Gutachten Vorwürfe gegen Erzbischof Rainer Maria Woelki. Es geht um den Fall eines beschuldigten Priesters, der in die 25-jährige Amtszeit des früheren Kölner Erzbischofs Joachim Meisner zurückreicht und den die Unabhängige Aufarbeitungskommission des Erzbistums Kölns in ihrem zweiten Zwischenbericht einer Neubewertung unterzogen hat. Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ berichtete über den Fall.

Der Zwischenbericht, der laut FAZ am Dienstag online gestellt wurde, bemängelt, dass Kardinal Woelki trotz Anzeigen von Fehlverhalten gegen einen Kleriker diesen 2015 in eine Funktion mit Personalverantwortung befördert haben soll. Erste Vorwürfe sollen laut dem Zwischenbericht bereits in Meisners Amtszeit (1989-2014) anonym vorgebracht worden sein. 2014 sei es zu weiteren anonymen sowie nicht anonymen Meldungen gekommen, heißt es in dem Zwischenbericht der Kommission, der auf den 26. März datiert ist.

Kölner Fall hätte auch dem Vatikan gemeldet werden müssen

Die damals bekannten Vorwürfe hätten laut Zwischenbericht einen Anfangsverdacht im strafrechtlichen Sinne begründet und daher den damals gültigen Leitlinien zufolge sowohl der Staatsanwaltschaft als auch dem Vatikan gemeldet werden müssen. Mittlerweile soll der Verdacht der Staatsanwaltschaft gemeldet worden sein, zudem soll der Kleriker auch nicht mehr auf dem Posten sein.

Der Fall ist bereits in dem juristischen Gutachten aus dem Jahr 2021 enthalten, das das Erzbistum in Auftrag gegeben hatte. In dem Gutachten ist der Fall in dem Kapitel „Kurzdarstellung der Aktenvorgänge ohne/mit nicht sicher festgestellten Pflichtverletzungen“ beschrieben. Damals hatten die Juristen Woelki keinerlei Pflichtverletzungen nachgewiesen.

Kommission bewertet Fall neu

Die FAZ berichtet weiter, dass der nun veröffentlichte Zwischenbericht nicht in seiner ursprünglichen Form online gestellt worden sein soll. Ursprünglich sei in einer Fußnote zu dem Fall ein „objektiver Verstoß gegen die Meldepflicht“ festgestellt worden. Die Unabhängige Kommission soll sich demnach in ihrer Neubewertung der Einschätzung der erst 2015 gegründeten Stabsstelle für Intervention des Erzbistums angeschlossen haben. Die Stabsstelle hatte die Akten zu dem Fall jedoch laut Zwischenbericht erst drei Jahre nach ihrer Gründung erhalten.

Das Erzbistum Köln reagiert
Das Erzbistum Köln weist die Vorwürfe gegen Woelki zurück. Es verweist auf eine erfolgte „interne Prüfung durch verschiedene Fachleute, darunter solche mit juristischer Expertise und ein Psychologe“. Dem Kardinal „wurde von den Beratern damals kein weiteres Vorgehen empfohlen, da bei einer anonymen und inhaltlich völlig abstrakten Meldung nach damaliger Einschätzung kein Ermittlungs- und Aufklärungserfolg erreicht werden konnte“, teilt das Erzbistum dem Evangelischen Pressedienst (epd) mit.

Als Woelki 2014 das Amt des Erzbischofs übernommen habe, habe er auf dem Feld des Umgangs mit sexuellem Missbrauch eine völlig unbefriedigende Situation vorgefunden, Es habe vielerorts an Problembewusstsein und Handlungssicherheit gemangelt.

Der im konkreten Fall beschuldigte Kleriker wurde im Februar 2015 von Woelki in ein Leitungsamt befördert. Dieses Amt hat er laut Aufarbeitungskommission nicht mehr inne, auch wurde der Fall zwischenzeitlich der Staatsanwaltschaft übergeben, wie auch das Erzbistum mitteilte. „Heute würde bei einer vergleichbaren Ausgangslage anders gehandelt“, räumt das Erzbistum nun ein. | epd

Updates: 12.15 Uhr Kasten ergänzt, 13.15 Uhr Kasten ausgeweitet

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