„Anerkennung des Leids, Auseinandersetzung mit der Geschichte“

Missbrauchs-Aufarbeitung: Neuer Leitfaden für Caritas im Bistum Münster

  • Handlungsempfehlungen zur Aufarbeitung sexualisierter und anderer Gewalt hat die Caritas im NRW-Teil des Bistums Münster verabschiedet.
  • So soll es zum Beispiel in jeder Einrichtung eine Ansprechperson für Betroffene und Zeitzeugen geben.
  • Es gehe um die „Anerkennung des Leids der Betroffenen und die Auseinandersetzung mit der Geschichte“ der Caritas-Einrichtungen, hieß es.

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Handlungsempfehlungen zur Aufarbeitung sexualisierter und anderer Gewalt haben die Geschäftsführungen und Vorstände der Orts- und Fachverbände der Caritas im nordrhein-westfälischen Teil des Bistums Münster verabschiedet. So soll es zum Beispiel in jeder Einrichtung eine Ansprechperson für Betroffene und Zeitzeugen geben, teilt die Caritas-Pressestelle mit. Auch brauche es Hinweise auf den Internetseiten zu Kontakt- und Hilfsmöglichkeiten.

Es gehe um die „Anerkennung des Leids der Betroffenen, die Auseinandersetzung mit der Geschichte“ der Caritas-Einrichtungen und darum, Missbrauchs-Ursachen schneller zu erkennen, sagt Diözesan-Caritasdirektor Dominique Hopfenzitz.

Auch lange zurückliegende Taten im Blick

Wer bei der Caritas Leid erfahren habe, müsse angehört und dabei unterstützt werden, Erlebnisse so weit als möglich aufzuarbeiten, so der Direktor. Das gelte auch, wenn eine Einrichtung zum Zeitpunkt der Tat noch nicht in Trägerschaft der Caritas war.

Hopfenzitz sagt, die Caritas strebe eine flächendeckende Aufarbeitung an. Der Diözesanverband werde sie koordinieren, evaluieren und örtliche Verbände beraten.

Claudia Soggeberg, Vorständin des Caritasverbands für das Dekanat Bocholt, hat die Handlungsempfehlungen mit erarbeitet. Sie sagt, diese setzten fort, was mit den institutionellen Schutzkonzepten in Einrichtungen, mit der Schulung von Mitarbeitenden und der Benennung von Präventionsfachkräften bereits begonnen habe.

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