Bewerbungen bis 7. Februar bei der Bischofskonferenz

Missbrauchs-Betroffene zur Mitarbeit in Beirat eingeladen

Als Konsequenz aus den Missbrauchsfällen richtet die Deutsche Bischofskonferenz einen Betroffenenbeirat ein. Noch bis 7. Februar können Betroffene Interesse an einer Mitarbeit bekunden.

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Als Konsequenz aus den Missbrauchsfällen in der katholischen Kirche richtet die Deutsche Bischofskonferenz einen Betroffenenbeirat ein. Noch bis 7. Februar könnten Betroffene von sexuellem Missbrauch durch Kleriker oder andere Kirchenmitarbeiter Interesse an einer Mitarbeit bekunden, teilte die Bischofskonferenz mit. Auch Angehörige und gesetzliche Betreuer seien zur Mitarbeit eingeladen.

Der Beirat orientiere sich an Standards entsprechender Gremien des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) und der Erzdiözese Köln, hieß es. Er solle die Arbeit der Bischofskonferenz in der Auseinandersetzung mit sexuellem Missbrauch begleiten und gemeinsam über Konsequenzen beraten. Es solle „sichergestellt werden, dass die Sicht der Betroffenen bei Prävention, Intervention und Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch verstärkt einbezogen wird“.

 

Wer die Beirats-Mitglieder auswählt

 

Die Personen für den Beirat wählt ein unabhängiges Gremium aus, hieß es. Es setze sich aus Experten aus Wissenschaft, Politik und vom UBSKM zusammen. Auch Vertreter von Betroffenen, der Deutschen Bischofs- und der Deutschen Ordensobernkonferenz sind beteiligt.

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