Johannes-Wilhelm Rörig schlagt neuen Aufarbeitungsrat vor

Missbrauchsbeauftragter will Bundestag mehr an Aufarbeitung beteiligen

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Der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, möchte den Bundestag stärker an der Aufarbeitung von Missbrauch beteiligen. Der Einsetzung einer Wahrheitskommission wie in Australien oder Irland erteilte Rörig allerdings eine Absage. Rörig wünscht sich einen Aufarbeitungsrat mit größeren Kompetenzen.

Der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, plädiert für eine stärkere Beteiligung des Bundestags an der Aufarbeitung. In einem Interview der Katholischen Nachrichten-Agentur sprach er sich am Mittwoch in Berlin dafür aus, dass einem Aufarbeitungsrat auch Bundestagsabgeordnete angehören sollten. Ein solches Gremium könnte die Aufarbeitung von Missbrauch in Institutionen wie den Kirchen begleiten und zugleich bei der Vergabe von Untersuchungs- und Forschungsvorhaben und der Berichtslegung mitwirken, so Rörig. Bislang sind in der 2016 eingesetzten Kommission keine Abgeordneten vertreten.

Dagegen erteilte er der Einsetzung einer Wahrheitskommission, wie es sie in Irland oder Australien gegeben hat, eine Absage. "Ich glaube nicht daran, dass der Bundestag mit Zwei-Drittel-Mehrheit staatsanwaltliche Ermittlungsrechte an eine solche Kommission übertragen würde", sagte Rörig. Es gebe aber einen "enormen politischen Handlungsbedarf in puncto Aufarbeitung". Rörig selbst hat angekündigt, sein Amt zum Ende dieser Legislatur niederzulegen.

 

Missbrauchsbeauftragter schlägt Aufarbeitungsrat vor

 

Nach seinen Vorschlägen soll die unabhängige Aufarbeitungskommission in den kommenden drei Jahren in einen Rat mit mehr Kompetenzen überführt werden, der weiter beim Amt des Missbrauchsbeauftragten angesiedelt sein soll. Für die Berufung der Mitglieder solle der Bundestag zuständig sein.

Der Aufarbeitungsrat solle überdies die bislang geleistete Arbeit der Kommission fortsetzen. Es sei wichtig, dass auf Bundesebene auch künftig Betroffene vertraulich angehört und ihre Berichte unabhängig ausgewertet werden. Zudem sollten Betroffene und Institutionen von der Bundesebene strukturierte Beratung bei Aufarbeitungsvorhaben erhalten können. Weiter trat Rörig dafür ein, dass sein Amt gesetzlich verankert wird und sein Nachfolger dem Bundestag regelmäßig berichten muss.

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