Juristische Klärung nicht mehr möglich

Missbrauchsvorwürfe gegen verstorbenen Ex-Generalvikar in Speyer

  • Der Speyerer Bischof Karl-Heinz Wiesemann geht davon aus, dass sich der frühere Generalvikar und Offizial Rudolf Motzenbäcker des sexuellen Missbrauchs schuldig gemacht hat.
  • Eine juristische Klärung ist nicht mehr möglich, weil nach deutschem Strafrecht nicht gegen Tote ermittelt wird.
  • Die Veröffentlichung der Vorwürfe solle Menschen ermutigen, sich ohne Angst bei den unabhängigen Missbrauchsbeauftragten der Diözese zu melden.

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Der Speyerer Bischof Karl-Heinz Wiesemann geht davon aus, dass sich der frühere Generalvikar und Offizial Rudolf Motzenbäcker des sexuellen Missbrauchs schuldig gemacht hat. Im Interview seiner Kirchenzeitung „Pilger“ sagte Wiesemann am Donnerstag, dass drei Betroffene unabhängig voneinander Vorwürfe erhoben hätten, weil sie zwischen 1963 und 1975 von Motzenbäcker über längere Zeit missbraucht worden seien. Der 1998 verstorbene Priester war von 1959 bis 1968 Generalvikar und von 1969 bis 1995 Offizial, also oberster Jurist im Bistum.

Eine juristische Klärung ist nicht mehr möglich, weil nach deutschem Strafrecht nicht gegen Tote ermittelt wird. Ein Betroffener konnte laut Wiesemann vor einem Sozialgericht Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz einklagen. Ein wissenschaftliches Glaubwürdigkeitsgutachten kam demnach zur Überzeugung, dass der Missbrauch stattgefunden habe. Dieser sei geschehen, als der Mann als Kind und Jugendlicher in einem von den Niederbronner Schwestern geführten Kinderheim in Speyer lebte.

 

Generalstaatsanwaltschaften über alle Verdachtsfälle informiert

 

Wiesemann sagte, Glaubwürdigkeit und Transparenz seien für die Missbrauchsaufarbeitung zentral. Die Veröffentlichung der Vorwürfe solle Menschen ermutigen, sich ohne Angst bei den unabhängigen Missbrauchsbeauftragten der Diözese zu melden. Die genaue Untersuchung und Bewertung der Hinweise liege in den Händen einer unabhängigen Kommission.

Zum Stand der Aufarbeitung sagte der Bischof, die Diözese habe sich zunächst auf die juristische und seelsorgliche Aufarbeitung konzentriert. Die Generalstaatsanwaltschaften Zweibrücken und Saarbrücken seien über alle Verdachtsfälle informiert worden. Gleichzeitig hatte Wiesemann Betroffene zu Gesprächen eingeladen. Viele hätten die Einladung angenommen.

 

Wiesemann will „restlose Aufklärung, ohne jeden Vorbehalt“

 

Außerdem seien ein Beraterstab „Missbrauch und Prävention“ sowie ein „Runder Tisch Prävention“ ins Leben gerufen worden. Die nächsten Schritte seien die Gründung eines Betroffenenbeirats und eine unabhängige Aufarbeitungskommission, der zwei Mitglieder des Betroffenenbeirats angehören sollten. Wiesemann wörtlich: „Wir haben den Willen zur restlosen Aufklärung, ohne jeden Vorbehalt.“

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