In neuer Inzidenzstufe 0 bei Werten unter 10

Mit Gesang und ohne Maske: Kaum noch Auflagen für Gottesdienste in NRW

  • Ein Großteil der katholischen Gemeinden in NRW kann Gottesdienste wieder weitgehend ohne Corona-Einschränkungen feiern.
  • In der neuen Inzidenzstufe 0 gelten kein Mindestabstand, keine Maskenpflicht und keine Rückverfolgbarkeit mehr, sagt der Leiter des Katholischen Büros NRW, Antonius Hamers.
  • Zudem sei Gemeindegesang wieder möglich.

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Ein Großteil der katholischen Gemeinden in Nordrhein-Westfalen kann ab Freitag (9. Juli 2021) Gottesdienste wieder weitgehend ohne Corona-Einschränkungen feiern. In der neuen Inzidenzstufe 0 gelten für Gottesdienste kein Mindestabstand, keine Maskenpflicht und keine Rückverfolgbarkeit mehr, sagt der Leiter des Katholischen Büros NRW, Antonius Hamers, der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Zudem sei Gemeindegesang wieder möglich.

„Wir sind sehr froh, dass die Regeln für den Gemeindegesang gelockert wurden, weil der gemeinsame Gesang für uns ein wichtiger Teil der Liturgie ist“, so der Domkapitular aus Münster, der die fünf NRW-Bistümer Aachen, Essen, Münster, Köln und Paderborn in Düsseldorf vertritt. Die evangelischen Landeskirchen beraten derzeit noch, was die neue Corona-Schutzverordnung für Gottesdienste bedeutet, teilt eine Vertreterin des Evangelischen Büros mit.

 

Wann und wo die Lockerungen gelten

 

Die NRW-Staatskanzlei hatte zuvor die Einführung einer neuen Inzidenzstufe 0 bekanntgegeben. Sie gilt in Kreisen und Städten, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz seit mindestens fünf Tagen unter 10 liegt. Mit ihr entfallen zum Beispiel die Kontaktbeschränkungen; der Mindestabstand wird weitgehend nur noch empfohlen.

Landesweit lag die Sieben-Tage-Inzidenz laut NRW-Gesundheitsministerium am Donnerstag bei 5,7. In dem Bundesland sind rund 2.500 Menschen aktuell mit dem Virus infiziert.

 

Keine Einschränkungen für Gruppen in Stufe 0

 

Münsters Generalvikar Klaus Winterkamp betont in einer Mail an alle Bistums-Mitarbeitenden, gerade wegen „der erfreulichen Lockerungen“ bitte er herzlich, weiter verantwortlich mit den Rahmenbedingungen umzugehen.

Die Erleichterungen sind gleichwohl erheblich: Für die Nutzung von Pfarrheimen und für Angebote von Gruppen, Vereinen und Verbänden „entfallen in Inzidenzstufe 0 alle Einschränkungen“, so Winterkamp. Das gilt jetzt auch für Erwachsenen-Angebote. Auch könnten „Wallfahrten und Prozessionen erleichtert durchgeführt werden“.

 

Proben und Konzerte ohne Abstands-Pflicht

 

In Stufe 0 entfällt die Kontaktverfolgung nicht nur in Gottesdiensten, sondern auch in Bibliotheken, bei Schul- und Bildungsangeboten, Kulturveranstaltungen, Konzerten, Aufführungen, Veranstaltungen und Versammlungen. Der Generalvikar nennt als Beispiel Pfarrfeste.

Auch bei Proben und Aufführungen von Chören und Musikgruppen wird in der Inzidenzstufe 0 der Mindestabstand von 1,50 Metern lediglich empfohlen.

 

Gemeindegesang auch in Inzidenzstufe 1 – mit Maske

 

Stecken sich in einer Stadt oder einem Kreis zwischen 10 und 35 Menschen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen neu mit dem Corona-Virus an, greift in NRW die Inzidenzstufe 1. Dann gilt wieder der Mindestabstand von 1,50 Metern, Kontakte müssen sich zurückverfolgen lassen.

In Gottesdiensten besteht dann allerdings immer noch keine Maskenpflicht. Nur während des Gemeindegesangs – der neuerdings in Stufe 1 möglich ist – muss eine medizinische Maske getragen werden, nicht während der übrigen Zeit. Beim Gemeindegesang entfällt auch der von den Kirchen lange Zeit kritisierte „erweiterte Mindestabstand“; es bleibt bei 1,50 Metern.

 

Musik in Stufe 1

 

Ohne Maske kann in Stufe 1 gesungen werden, wenn alle Gottesdienstteilnehmer negativ auf Corona getestet, vollständig geimpft oder genesen sind.

Beim Spielen von Blasinstrumenten bleibt – auch bei Inzidenzstufe 0 – der Mindestabstand bei zwei Metern. Dieselbe Regel gilt in Inzidenzstufe 1 für Chorproben in geschlossenen Räumen, wenn die Teilnehmenden negativ auf Corona getestet, vollständig geimpft oder genesen sind.

Update 17.50 Uhr: Details der Regelungen, Mail von Generalvikar Winterkamp (fünfter Absatz und folgende).

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