Monika Bobbert: Gesetz sollte mindestens ein oder zwei Jahre Beratung vorsehen

Moraltheologin fordert jahrelange Begleitung vor assistiertem Suizid

  • Das geplante Gesetz zum assistierten Suizid in Deutschland muss nach Ansicht der Moraltheologin Monika Bobbert ein umfassendes Beratungsangebot enthalten.
  • Sie fordert eine "Beratungspflicht, die mindestens über ein oder zwei Jahre zu erfolgen hat“.
  • Das Centrum für Bioethik in Münster befasste sich auf seiner Jahrestagung mit dem selbstbestimmten Sterben.

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Das geplante Gesetz zum assistierten Suizid in Deutschland muss nach Ansicht der Moraltheologin Monika Bobbert ein umfassendes Beratungsangebot enthalten, das den Betreffenden über längere Zeit zu begleiten hat. „Die Überprüfung einer Entscheidung zur Selbsttötung muss länger angesetzt sein, als in den bisherigen Gesetzesentwürfen vorgesehen ist. Es braucht eine umfassende psychologische und psychiatrische Beratungspflicht, die mindestens über ein oder zwei Jahre zu erfolgen hat“, sagte Bobbert.

Die Leiterin des Seminars für Moraltheologie der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Münster sprach auf der Jahrestagung des Centrums für Bioethik in Münster darüber, wie frei Menschen sind und sein dürfen im Hinblick auf selbstbestimmtes und begleitetes Sterben.

Bobbert: Noch zu wenig Fachleute für Beratung


Monika Bobbert. | Foto: Johannes Bernard.

Bobbert plädierte dafür, den Lebensschutz im Gesetz zu garantieren und ihm den Vorrang zu geben. Vor Verabschiedung des Gesetzes müsse deshalb sichergestellt sein, dass „genügend Fachleute für die Beratung“ zur Verfügung stehen. „Dies ist derzeit aber nicht der Fall“, kritisierte Bobbert.

Die Notwendigkeit einer Gesetzesregelung ergibt sich aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Es hatte 2020 das Verbot der geschäftsmäßigen Beihilfe zur Selbsttötung für nichtig erklärt. Das Gericht leitet aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben ab. Dieses Recht schließe auch die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und hierfür die Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen.

Henking: Nicht zu stark regeln


Tanja Henking. | Foto: Johannes Bernard.

Das Urteil analysierte die Medizinrechtlerin und Strafrechtlerin Tanja Henking von der Hochschule für angewandte Wissenschaften Würzburg-Schweinfurt: „Bemerkenswert ist die klare Absage an jeglichen Versuch, den Suizid moralisch zu bewerten.“ So sei die Entscheidung des Einzelnen, seinem Leben entsprechend seinem Verständnis von Lebensqualität und Sinnhaftigkeit der eigenen Existenz ein Ende zu setzen, nach dem Urteil als Akt autonomer Selbstbestimmung von Staat und Gesellschaft zu respektieren.

Henking warnte vor zu umfangreichen Regelungsvorschriften, die letztlich dem Urteil widersprächen: „Der Gesetzgeber darf regeln. Die Regelung darf aber nicht dazu führen, dass dem Einzelnen faktisch die Inanspruchnahme einer Suizidhilfe unmöglich gemacht wird.“

Bessere Suizidprävention

Schwierigkeiten sieht Henking in der Herausforderung, die Freiverantwortlichkeit des Sterbewunsches festzustellen und dabei die Ambivalenz des Sterbewunsches in Betracht zu ziehen. „In der kommenden politischen Debatte geht es also darum, eine höchst persönliche Entscheidung zu respektieren, ohne sie durch Vorschriften zu hintergehen.“

Bobbert hofft dagegen auf eine stärkere Suizidprävention, die hilft, Selbsttötungen zu verhindern. Dazu gehörten eine flächendeckende psychiatrische und psychologische Versorgung sowie eine psychotherapeutische Behandlung. Ein Schutzkonzept müsse der Spannung zwischen Lebensschutz und Selbstbestimmung Rechnung tragen.

Verantwortung für verzweifelte Menschen

„Sollten Zweifel an der Beurteilbarkeit der Selbstbestimmtheit eines Suizidwunsches bestehen, ist es höchst problematisch, einen Suizid geschehen zu lassen oder bei einem Suizid zu assistieren“, sagte die Moraltheologin.

Letztlich gebe es auch um die Verantwortung von Staat und Gesellschaft, verzweifelten Menschen zu helfen. „Für Außenstehende muss es darum gehen, andere Wege als den der Selbsttötung zu finden. Wir müssen bei der Suizidprävention und bei einer suizidvermeidenden Begleitung ansetzen.“

Haben Sie Suizidgedanken? Hier gibt es Hilfe
Menschen mit Suizidgedanken können sich an die Telefonseelsorge wenden. Sie ist unter den Rufnummern 0800/111 0 111 und 0800/111 0 222 täglich rund um die Uhr erreichbar, berät kostenfrei und anonym. Der Anruf findet sich weder auf der Telefonrechnung noch in der Übersicht der Telefonverbindungen wieder. Es gibt auch eine E-Mail-Beratung. Sie läuft über die Internetseite der Telefonseelsorge und ist daher nicht in Ihren digitalen Postfächern zu finden. Hier geht es zur Telefonseelsorge.

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