Im Bistum stieg die Zahl der Beratungsgespräche und Verfahren

Münsters Offizial Schulte lobt Reform kirchlicher Eheprozesse

Eine positive Bilanz der Reform der katholischen Eheprozessordnung zieht der Leiter des Offizialats – also des Ehegerichts – im Bistum Münster, Kurt Schulte. Das Verfahren sei vereinfacht worden, die Zahl der Beratungen und Verfahren sei gestiegen.

Anzeige

Eine positive Bilanz der Reform der katholischen Eheprozessordnung zieht Kurt Schulte, Leiter des Offizialats – also des Ehegerichts – im Bistum Münster. „Wir können den Menschen seitdem etwas leichter zur Seite stehen“, sagte Schulte laut einer Mitteilung der Bischöflichen Pressestelle.

Papst Franziskus hatte im September 2015 das Verfahren zur Prüfung der Gültigkeit von Ehen vereinfacht. Nun kann eine Ehe bereits in erster Instanz abschließend annulliert werden. Zuvor musste eine zweite Instanz ein gleichlautendes Urteil fällen. „Das ist eine erhebliche Zeitersparnis für die Antragsteller“, sagte Schulte zur Reform. Vor allem, wenn jemand – nach Annullierung der ersten Ehe – einen neuen Partner kirchlich heiraten wolle. Es gebe inzwischen in acht bis neun Monaten Gewissheit – frühere Prozesse hätten bis zu zwei Jahre gedauert.

 

Bundesweit mehr Verfahren

 

Offizial Kurt Schulte.
Offizial Kurt Schulte. | Foto: pbm

Nach der Reform stieg nach Schultes Angaben die Zahl der Beratungsgespräche und der Eheverfahren im Bistum Münster. Im laufenden Jahr habe es bereits 70 Verfahren gegeben. 2015 lag die Zahl demnach bei 33 Verfahren in der früheren ersten Instanz, im Jahr davor bei 54. „Die Menschen haben den Mut gefunden, uns anzusprechen“, bilanzierte der Offizial.

Die Zunahme liegt im bundesweiten Trend. Der Sprecher der Offiziale der deutschen Bistümer, Stefan Rambacher aus Würzburg, sagte der Katholischen Nachrichten-Agentur, die Zahl der Verfahren in den deutschen Diözesen sei zwischen 25 und 50 Prozent gestiegen. Im Jahr 2013 wurden nach vatikanischen Zahlen weltweit in rund 71.800 Verfahren 47.100 katholische Ehen für nichtig erklärt – davon 740 in Deutschland.

 

Hürde für Annullierung bleibt hoch

 

Die Hürde für eine Annullierung sei aber gleich hoch geblieben, betonte Münsters Offizial Schulte. Am Wert, den die Kirche der Ehe beimesse, habe sich nichts geändert. Im Eheprozess müssten drei Richter überzeugt werden. Zudem trete ein sogenannter Ehebandverteidiger auf, der alle Argumente für die Gültigkeit der Ehe anführe. Eine kirchliche Ehe gilt zum Beispiel als ungültig, wenn einer der Partner von vornherein Kinder ausschließt.

Eine weitere Erleichterung durch die päpstliche Reform ist Schulte zufolge, dass unter den drei Richtern nur noch ein Priester sein muss, die anderen beiden Kirchenrechtler dürfen Laien sein. Zuvor waren zwei Priester vorgeschrieben. Das erleichtere es, die Gerichte zu besetzen und beschleunige die Verfahren.

Kritik an der Reform hatte der Kölner Offizial Günter Assenmacher geübt. Die Abschaffung der verpflichtenden zweiten Instanz werde wahrscheinlich einen „merklichen Verlust für die Qualität der Rechtsprechung“ nach sich ziehen, sagte er bei einer Tagung von Kirchenrechtlern im November in Augsburg. Die bisherige zweite Instanz habe die Qualität der Urteile gefördert. Assenmacher bezeichnete die Reform als „nicht gut durchdacht“.

Anzeige