Bischof von Münster begründet Entscheidung mit geistlichem Missbrauch

Nach Genn-Dekret: „Totus tuus“ will gegen Auflösung vorgehen

  • Die geistliche Vereinigung „Totus Tuus Neuevangelisierung“ will ihre Auflösung als katholische Gemeinschaft nicht akzeptieren.
  • Gegen das Dekret des Münsteraner Bischofs Felix Genn werde sie Rechtsmittel einlegen.
  • Die Leitung von „Totus Tuus“ hatte in der Vergangenheit die Vorwürfe immer wieder zurükgewiesen.
     

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Die geistliche Vereinigung „Totus Tuus Neuevangelisierung“ will ihre Auflösung als katholische Gemeinschaft nicht akzeptieren. Gegen das entsprechende Dekret des Münsteraner Bischofs Felix Genn werde sie Rechtsmittel einlegen, teilte die Vereinigung auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) mit.

Genn hatte der Gruppe vergangene Woche die kirchliche Anerkennung entzogen. Die Verantwortlichen von „Totus Tuus“ (Ganz Dein) seien „nicht willens, bereit und in der Lage“, die in einem Untersuchungsbericht festgehaltenen schwerwiegenden Mängel im geistlichen Umgang mit Mitgliedern einzusehen und abzustellen, hieß es zur Begründung.

 

Visitation im Auftrag von Bischof Genn

 

Als weltweit einziges Bistum hatte Münster „Totus Tuus“ (Ganz Dein) 2004 anerkannt. Seit 2017 ging die Diözese Vorwürfen ehemaliger Mitglieder nach, die Gemeinschaft pflege sektenartige Strukturen. Die Rede war unter anderem von blindem Gehorsam und beeinträchtigter Freiheit besonders im Bereich von Sexualität und Ehe. Daraufhin hatten ein Priester und eine Ordensfrau die Gemeinschaft in den Jahren 2017 und 2018 im Auftrag von Genn untersucht. Nach deren Visitation erfolgte ein Gesprächs- und Aufarbeitungsprozess, der im November 2020 mit einem Abschlussbericht endete. Nach Darstellung von Genn zeigte sich in den vergangenen Monaten, dass es in der Leitung von „Totus Tuus“ an Einsicht in die Tragweite der Missstände fehle.

Bereits vor zweieinhalb Jahren hatte die „Totus Tuus“-Leitung die Vorwürfe zurückgewiesen; es habe lediglich „kommunikative und zwischenmenschliche Fehler“ gegeben. Zudem sprach sie von einer „Überforderung einzelner Mitglieder“. Gegen das am Donnerstag erlassene Dekret kann die Gemeinschaft innerhalb von zehn Tagen Widerspruch einlegen und sich im Fall eines ablehnenden Bescheides an den Vatikan wenden.

 

Weltweit 135 Mitglieder

 

Die Vereinigung hat derzeit weltweit 135 Mitglieder, wie das Bistum Münster unter Berufung auf die Organisation mitteilte. In der Diözese Münster gebe es nach Austritten inzwischen weniger als 20. Es müsse aber auch der Freundeskreis der Gemeinschaft im Blick behalten werden. Auf ihrer Homepage bietet die missionarisch ausgerichtete Vereinigung zudem Glaubenskurse für Firmlinge, Camps und Gebetstreffen für Jugendliche, Gemeindemissionen und Wallfahrten an, darunter nach Medjugorje in Bosnien-Herzegowina. Mit dem Marienort ist „Totus Tuus“ eng verbunden. Wallfahrten nach Medjugorje sind seit 2019 vom Papst erlaubt; über eine Anerkennung der berichteten Marienerscheinungen hat der Vatikan bisher nicht entschieden.

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