Staatsanwaltschaft Köln fehlt Anfangsverdacht gegen Kardinal

Nach Urteil gegen Priester U.: Keine Ermittlungen gegen Woelki

  • Im Zusammenhang mit dem Fall des wegen mehrfachen Missbrauchs verurteilten Priesters U. lehnt die Staatsanwaltschaft Köln Ermittlungen gegen den Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki ab.
  • Gegen Woelki und andere Geistliche lagen mehr als 30 Anzeigen mit dem Verdacht auf Beihilfe zum Missbrauch vor.
  • Mangels Anfangsverdachts werde nicht ermittelt.

 

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Im Zusammenhang mit dem Fall des wegen mehrfachen Missbrauchs verurteilten Priesters U. lehnt die Staatsanwaltschaft Köln Ermittlungen gegen den Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki und andere führende Geistliche des Erzbistums Köln ab. Gegen sie lagen mehr als 30 Anzeigen mit dem Verdacht auf Beihilfe zum Missbrauch vor, weil sie zu wenig zur Verhinderung der Taten getan hätten. Mangels Anfangsverdachts werde nicht ermittelt, bestätigte eine Sprecherin der Behörde am Mittwoch einen Bericht des „Kölner Stadt-Anzeiger“.

Der Kardinal und sein ehemaliger Generalvikar Markus Hofmann sähen sich von den erhobenen Vorwürfen vollständig entlastet, teilte das Erzbistum am Mittwoch mit. Die Ablehnung der Ermittlungen bedeute, „dass nicht einmal der geringste Verdachtsgrad im Sinne eines Anfangsverdachts bestanden hat“.

Staatsanwaltschaft bezweifelt Garantiepflicht Woelkis

Die Staatsanwaltschaft bezweifelt laut Zeitung in einem Bescheid, dass Woelki und weitere kirchliche Amtsträger eine sogenannte Garantenpflicht hatten – also die Pflicht, Erkenntnisse über Missbrauchstäter unmittelbar an die Staatsanwaltschaft weiterzuleiten. „Jedenfalls ist nach den hier vorliegenden Erkenntnissen nicht ersichtlich, dass die konkreten Taten durch ein bestimmtes Handeln der angezeigten Personen, zum Beispiel (weitere) dienstliche Sanktionen, sicher hätten verhindert werden können“, wird Staatsanwalt Maurice Niehoff zitiert, der im Prozess gegen U. die Anklage vertreten hatte.

Ende Februar hatte das Landgericht Köln den 70 Jahre alten U. zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Es befand ihn für schuldig, sich zwischen 1993 und Januar 2018 an neun Mädchen vergangen zu haben. In der mündlichen Urteilsbegründung hatte das Gericht von Versäumnissen der Bistumsleitung bei der Aufklärung von Verdachtsmomenten gegen U. und der Kontrolle des Täters gesprochen.

Gegen den Geistlichen lagen schon 2010 erste Anschuldigungen vor. Erst 2019 untersagte ihm das Erzbistum endgültig die Ausübung priesterlicher Dienste. Gegen das Verbot soll U. verstoßen haben. Mehrere Betroffene lernte er im Zuge seiner Tätigkeit als Seelsorger kennen.

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