Pfarreirat diskutiert Verhalten des früheren Bischofs in Missbrauchsfall

Namensstreit um Reinhard-Lettmann-Haus in Datteln

Reinhard Lettmann war Bischof von Münster und stammte aus Datteln. Darum ist das dortige Pfarrheim nach ihm benannt. Doch nach seinem Verhalten in einem Missbrauchsfall soll diskutiert werden, ob es dabei bleiben kann.

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Der Pfarreirat der Pfarrei St. Amandus in Datteln lädt am Dienstag, 25. Juni, um 19.30 Uhr zu einer öffentlichen Sitzung in das Reinhard-Lettmann-Haus ein. Thema ist: Soll das Haus seinen Namen behalten?

Im Rahmen einer öffentlichen Pfarreirats-Sitzung wird sich das Gremium am 25. Juni um 19.30 Uhr mit der möglichen Umbenennung des Reinhard-Lettmann-Hauses befassen. Hintergrund hierfür ist, dass es in den vergangenen Monaten zu einer kontrovers geführten öffentlichen Diskussion darüber gekommen ist, ob das Pfarrheim neben der St.-Amandus-Kirche weiterhin nach dem 2013 verstorbenen Reinhard Lettmann benannt werden soll. Lettmann war von 1980 bis zu seiner Emeritierung 2008 Bischof von Münster.

 

Der Hintergrund

 

Ende 2018 war bekannt geworden, dass der aus Datteln stammende Lettmann in seiner früheren Funktion als Generalvikar damit befasst war, dass der wegen Missbrauchs von Kindern verurteilte Priester Heinz Pottbäcker innerhalb des Bistums Münsters mehrfach versetzt wurde und weiter als Seelsorger tätig war. An mindestens einem weiteren Einsatzort ist es erneut zu Missbrauchstaten durch Pottbäcker gekommen, heißt es in der Einladung.

 

Bistums-Vertreter hält Referat

 

Wie die Pfarrei St. Amandus bekannt gab, wird als Gast Peter Frings ein kurzes Referat halten. Frings ist Interventionsbeauftragter gegen sexualisierte Gewalt des Bistums Münster. Im Rahmen der Sitzung haben die Teilnehmer die Möglichkeit, den Mitgliedern des Pfarreirats ihre Meinung mitzuteilen.

Es ist vorgesehen, dass der Pfarreirat nach einer öffentlichen Beratung am Schluss der Sitzung ein Votum an den Kirchenvorstand abgibt, ob der Pfarreirat eine Umbenennung empfiehlt oder nicht. Der Kirchenvorstand ist das für die Namensgebung formell zuständige Gremium.

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