Große Zustimmung auch für neues Arbeitsrecht

Neubewertung von Homosexualität - Synodalversammlung sagt deutlich Ja

  • Mit großer Mehrheit hat sich die Synodalversammlung für eine Neubewertung von Homosexualität ausgesprochen.
  • Auch die Bischöfe stimmten mit 83 Prozent zu.
  • Überdies sprachen sich die Synodalen mit ebenso großer Mehrheit für eine Änderung des kirchlichen Arbeitsrechts aus.

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Nachdem die Synodalversammlung am Donnerstag das Grundlagenpapier des Synodalen Wegs zu einer Reform der Sexuallehre abgelehnt hatte - die nötige Zweidrittelmehrheit der Bischöfe wurde verfehlt -, hat sie dem "Handlungstext" für eine lehramtliche Neubewertung von Homosexualität am Abend des zweiten Sitzungstags final zugestimmt. Insgesamt bejahten 92 Prozent aller Delegierten den Handlungstext, unter den Bischöfen waren es 83 Prozent.

Die Kirche müsse bekennen, so der Text, dass sie homosexuellen Menschen durch ihre Lehre und in der Praxis Leid zugefügt habe. Außerdem dürfe keiner Person mehr die Übernahme kirchlicher Ämter oder der Empfang der Priesterweihe wegen ihrer Homosexualität verwehrt werden. Weiter heißt es in dem Papier: "Homosexualität ist keine Krankheit."

Hier ja, aber nein zum Grundlagentext?

Im Unterschied zum Grundlagentext, in dem es auch um Fragen sexueller Identität, Transsexualität und Nonbinarität ging - für viele Bischöfe offenbar schwer mitzutragen -, stand am heutigen Abend ausschließlich eine Neubewertung von Homosexualität und eine Positionierung zu einer neuen Kirchlichen Grundordnung zur Abstimmung.

Zwar konnten auch hier einige Bischöfe nicht mitgehen - so kündigten es etwa die Bischöfe Gregor Maria Hanke (Eichstätt), Stefan Oster (Passau) und Rolf Steinhäuser (Köln) an, von einer breiten Ablehnung der Bischofskonferenz war in der Diskussion jedoch nichts zu spüren.

Bischöfe ziehen sich erneut zurück

Nach einer recht sachlichen, ruhigen Diskussion hatte Bischof Georg Bätzing als Vorsitzender erneut die Bischofskonferenz zu internen Beratungen gerufen; die Sitzung wurde dafür wiederum für rund 20 Minuten unterbrochen.

Zudem sprach sich die Versammlung final für eine Änderung der Grundordnung des kirchlichen Dienstes aus, die eine Kündigung von queeren und wiederverheirateten kirchlichen Angestellten ablehnt. Sie wurde mit 95,6 Prozent angenommen - auch die Bischöfe stimmten mit 93 Prozent zu. Drei Bischöfe waren dagegen, wobei am Abend nicht auszumachen war, ob es sich dabei um Diözesanbischöfe handelt, die eine Neuregelung ohnehin für ihre Diözesen promulgieren müssten, oder um Weihbischöfe.

"Der persönliche Familienstand darf keine Relevanz für die Anstellung oder die Weiterbeschäftigung im kirchlichen Dienst haben", heißt es in dem Papier. Die Stoßrichtung deckt sich mit den bereits seit Längerem laufenden Reformbestrebungen der katholischen Bischöfe. Im Entwurf der Bischofskonferenz für eine neue "Grundordnung des kirchlichen Dienstes" heißt es unter anderem, die private Lebensgestaltung, "insbesondere Beziehungsleben und Intimsphäre" der Beschäftigten, solle keinen Anlass mehr für Kündigungen bieten, falls diese nicht im Einklang mit der kirchlichen Lehre stehe.

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