Weihbischof Theising setzt neue Verordnung des Landes Niedersachsen um

Neue Corona-Regeln für Gemeinden und Gottesdienste im Oldenburger Land

  • Das Land Niedersachsen hat am 24. November eine neue Corona-Verordnung erlassen.
  • Weihbischof Wilfried Theising hat auf dieser Basis die Regeln für den oldenburgischen Teil des Bistums Münster ngepasst.
  • Danach fallen zum Beispiel die Erleichterungen bei Gottesdiensten unter 2G weg.

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Weihbischof Wilfried Theising, Bischöflicher Offizial für den niedersächsischen Teil des Bistums Münster, hat neue Corona-Regeln erlassen. Sie beziehen sich auf die verschärfte Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen, die am 24. November in Kraft getreten ist. Danach befindet sich das Land in der Warnstufe 1.

In einem Brief an die hauptamtlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in Seelsorge und Verwaltung mahnt der Weihbischof zur genauen Prüfung, welche Angebote der Kirche digital möglich seien oder worauf zunächst verzichtet werden könne.

Corona-Regeln: Weiter Abstand und Maskenpflicht

Wegen der neuen Warnstufe seien alle Erleichterungen unter 2G zurückgenommen, betont der Weihbischof. Die Möglichkeit, ohne Abstand und ohne Maske mit erhöhter Teilnehmerzahl Sondergottesdienste zu feiern, falle also weg.

Grundsätzlich bleibt die Teilnahme an Gottesdiensten in allen Warnstufen möglich, auch für Menschen, die nicht genesen, geimpft oder getestet sind. Allerdings nur, wenn nicht kommunale Behörden strengere Vorschriften erlassen. In jedem Fall, so der Weihbischof, müssten auch unter freiwillig eingeführten Regeln nach 2G oder 2G+ in Gottesdiensten wieder 1,50 Meter Abstand eingehalten und Masken bis zum Platz getragen werden.

Eigene Gebetbücher mitbringen

Weihbischof Wilfried Theising
Weihbischof Wilfried Theising hat neue Corona-Regeln für die Gemeinden erlassen. | Foto: Johannes Hörnemann (bpv) 

Ebenso zurückgenommen wird wegen der neuen Warnstufe die Möglichkeit, in der Kirche Gebet- und Gesangbücher auszuleihen. Gottesdienstbesucher müssen sie wieder selbst mitbringen.

Trotz der Warnstufe ist der Gemeindegesang nach der neuen Landesverordnung weiter möglich. Ebenso bleiben alle anderen Corona-Regeln für die Feier des Gottesdienstes in Kraft.

Chorproben bitte aussetzen

Den Kirchenchören empfiehlt der Weihbischof, ihre Proben „vorerst auszusetzen“. Auch wenn Chorproben rein rechtlich mit Abstand und 2G-Bedingungen noch möglich seien.

Für Veranstaltungen in Pfarrheimen und Pfarrzentren gilt unter der Warnstufe 1 bei mehr als 25 Teilnehmenden die 2G-Regel. Bei weniger als 25 Personen rät der Weihbischof, diese Regel „freiwillig festzusetzen“.

Jetzt für Weihnachten planen

Die neuen Pfarreiräte kommen zurzeit zu ihrer ersten, konstituierenden Sitzung zusammen. Nach der neuen Corona-Verordnung des Landes dürfen Sitzungen, die rechtlich notwendig sind, bei Abstands- und Maskenpflicht stattfinden.

Die aktuelle Corona-Verordnung in Niedersachsen gilt bis zum 22. Dezember. Die Gemeinden fordert der Weihbischof auf, unter den jetzt geltenden Bedingungen auch für Weihnachten zu planen. Bei Veränderungen an diesem Zeitpunkt sei eine kurzfristige Reaktion denkbar.

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