HINTERGRÜNDE

Niedersachsen: Warum sich das Schulfach „Christliche Religion“ verzögert

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Trotz Verschiebung der Einführung geht der Leiter des Katholischen Büros Hannover davon aus, dass viele Schulen die Möglichkeit der Erprobung nutzen.

Die Einführung des neuen Schulfachs „Christliche Religion“ in Niedersachsen verzögert sich um ein Jahr auf den Schuljahresbeginn 2026/27. Die Kirchen in Niedersachsen gehen aber davon aus, dass zahlreiche Schulen Teile der künftigen Lehrplanvorgaben bereits vorher erproben werden. Das hat der Leiter des Katholischen Büros in Hannover, Professor Felix Bernard, auf Anfrage von Kirche+Leben mitgeteilt.

Mit der Einführung der neuen Kern-Curricula ab dem Schuljahr 2025/2026 könne das neue Fach an den Schulen „implementiert“ werden. Insbesondere an Schulen, die bereits langjährige Unterrichtserfahrungen mit dem 1998 in Niedersachsen eingeführten konfessionell-kooperativen Religionsunterricht gesammelt hätten, einem konzeptionellen Vorläufer des neuen Fachs.

Niedersachsens Kirche erwartet „Vielzahl von Erprobungen“

„Hier haben sich die Kirchen für eine Beschleunigung der Einführung eingesetzt“, so Felix Bernard weiter. Sie bestehe in der Möglichkeit zur Anwendung der neuen Lehrplanvorgaben an diesen Schulen bereits in der „Implementierungsphase“ innerhalb der bestehenden Religionsunterrichtsformen vor Ort.

Da der Religionsunterricht in seiner konfessionell-kooperativen Form derzeit eher das Regelformat an niedersächsischen Schulen abbilde, rechneten die Kirchen mit „einer Vielzahl von Erprobungen“, so Bernard weiter.

Geschwindigkeit nicht auf Kosten von Qualität

Zur Verschiebung des Starttermins erklärt der Leiter des Katholischen Büros: Es sei zwar wichtig, das neue Fach so schnell wie möglich in der Unterrichtspraxis einzupflegen und umzusetzen. „Dies darf aber nicht auf Kosten einer qualitativ hochwertigen didaktischen und methodischen Vorbereitung geschehen.“

Dementsprechend trügen die Kirchen die Entscheidung des Landes mit, das neue Schulfach nicht nur mit einer vorläufigen rechtlichen Rahmenordnung starten zu lassen – sondern mit einem vollumfänglich erarbeiteten und geprüften Kern-Curriculum. Inklusive eines Anhörungsprozesses im Vorfeld und einer Prüfung durch den Landtag, „um in seiner finalen Fassung die inhaltlichen und rechtlichen Parameter des neuen Unterrichts klar zu benennen“.

Finale Fassung der Kern-Curricula im Herbst

Ähnlich äußerte sich auf Nachfrage von Kirche+Leben auch Christian Schulte, Leiter der Abteilung Schule im Bischöflichen Offizialat in Vechta: „Um wirklich gute Richtlinien für die Kern-Curricula zu bekommen, müssen wir den beiden Kommissionen genügend Zeit für die Erarbeitung einräumen. Dabei sollte Qualität an erster Stelle stehen.“ Schulte ist zuständig für den Religionsunterricht im niedersächsischen Teil des Bistums Münster.

In einem Schreiben vom 7. Mai dieses Jahres, das Kirche+Leben vorliegt, hatte das Niedersächsische Kultusministerium die Regionalen Landesämter für Schule und Bildung über den Stand der Einführung des neuen Fachs informiert. Darin heißt es zum Zeitplan, dass auf dem Bildungsportal des Ministeriums ab Sommer 2025 zunächst eine „Anhörfassung“ der zugrunde liegenden Kern-Curricula veröffentlicht werde.

Voraussichtlich im Herbst würden den Schulen dann die finalen Fassungen zur „freiwilligen Erprobung“ zur Verfügung stehen. Vor einer offiziellen Einführung als ordentliches Unterrichtsfach werde das Land mit den Kirchen eine Gemeinsame Erklärung unterzeichnen, die die Zusammenarbeit in weiteren Fragen zur Umsetzung regele.

Neues Fach: „Christliche Religion“ 
Anstelle der bisherigen Unterrichtsfächer evangelische und katholische Religion soll bundesweit einmalig in Niedersachsen zukünftig an den öffentlichen allgemeinbildenden Schulen in der Primarstufe sowie Sekundarstufe I aufsteigend ein Religionsunterricht eingeführt werden, der inhaltlich gemeinsam von den (Erz-)Bistümern und evangelischen (Landes-)Kirchen in Niedersachsen verantwortet wird. Die Bezeichnung des neuen, gemeinsam verantworteten Religionsunterrichts wird lauten: „Christliche Religion nach evangelischen und katholischen Grundsätzen“, kurz: „Christliche Religion“.

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