Gesetz tritt zu Beginn des Schuljahrs in Kraft

Niedersachsen verbietet Schülern Tragen von Gesichtsschleiern

Niedersachsen hat die Vollverschleierung von Schülern verboten. Der Hannoveraner Landtag verabschiedete am Mittwoch einstimmig eine entsprechende Änderung des Schulgesetzes.

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Niedersachsen hat die Vollverschleierung von Schülern verboten. Der Hannoveraner Landtag verabschiedete am Mittwoch einstimmig eine entsprechende Änderung des Schulgesetzes. Darin heißt es, Schülerinnen und Schüler dürften „durch ihr Verhalten oder ihre Kleidung die Kommunikation mit den Beteiligten des Schullebens nicht in besonderer Weise erschweren“. Das Gesetz tritt rückwirkend zum Beginn des neuen Schuljahres am 1. August in Kraft.

Kommunikation sei Grundbedingung für schulisches Wirken, heißt es in der Begründung zum Gesetzentwurf. Zu ihr zähle auch „das Erfassen der Körpersprache, insbesondere der Gesichtsmimik“. Im täglichen Schulbetrieb könne das Tragen einer Vollverschleierung die Kommunikation derart erschweren, dass eine Erfüllung des Bildungsauftrags unmöglich werde.

 

Uneinigkeit in Parteien

 

Mit der Gesetzesänderung sei „unmissverständlich klargestellt, dass Niqab und Burka in der Schule nicht geduldet werden müssen“, sagte der FDP-Abgeordnete Stefan Birkner in der Debatte. Für die CDU war die verabschiedete Regelung dagegen lediglich ein erster Schritt in die richtige Richtung im Umgang mit vollverschleierten Frauen und Mädchen in der Öffentlichkeit, wie der Christdemokrat Jörg Hillmer erläuterte. Seine Fraktion werde das Thema nach der Landtagswahl wieder aufgreifen.

Die Formulierung des neuen Gesetzes geht zurück auf ein Gutachten des Münsteraner Rechtswissenschaftlers Hinnerk Wißmann. Anlass für die Gesetzesänderung war der Fall einer Schülerin aus Belm bei Osnabrück. Das Mädchen trug seit dem Schuljahr 2013/2014 den Niqab, einen Gesichtsschleier, bei dem lediglich die Augenpartie frei bleibt. Vergeblich hatte die Schule versucht, die Schülerin und ihre Eltern davon zu überzeugen, den Schleier abzulegen.

Die Vollverschleierung ist in den Bundesländern bislang uneinheitlich geregelt. In Bayern ist Anfang August ein „Gesetz über Verbote der Gesichtsverhüllung“ in Kraft getreten. Seither ist der Niqab für Beamtinnen und Angestellte im öffentlichen Dienst, an Schulen, Universitäten und in Kindergärten tabu. Nordrhein-Westfalen will ein „allgemeines Vollverschleierungsverbot“ prüfen.

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