Familienministerium in Düsseldorf nennt Kriterien

Nordrhein-Westfalen erlaubt Ferienlager - unter Auflagen

Kinder und Jugendliche in Nordrhein-Westfalen dürfen ihre Sommerferien in Ferienlagern verbringen. Die aktuelle Corona-Schutzverordnung ermögliche die Angebote unter Auflagen, erklärte das NRW-Familienministerium am Mittwoch.

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Kinder und Jugendliche in Nordrhein-Westfalen dürfen ihre Sommerferien in Stadtranderholungen und Ferienlagern verbringen. Die aktuelle Corona-Schutzverordnung ermögliche die Angebote unter Auflagen, erklärte das NRW-Familienministerium am Mittwoch in Düsseldorf. „Auch wenn die bevorstehenden Sommerferien anders sein werden als in den vergangenen Jahren, werden die vielseitigen Angebote der Kommunen und der freien Träger für Abenteuer und Spaß sorgen“, sagte Familienminister Joachim Stamp (FDP).

Ab 15 Teilnehmern müssen die Veranstalter laut Verordnung Untergruppen von etwa zehn Kindern bilden. Innerhalb dieser Untergruppen muss der Mindestabstand von 1,50 Meter nicht eingehalten werden - wohl jedoch zu den Kindern anderer Untergruppen, zum Beispiel bei der Essensausgabe. Wenn Abstand halten nicht möglich ist, schreibt die Verordnung Masken vor.

 

250.000 Kinder und Jugendliche betroffen

 

Die Veranstalter müssen zudem die Räume lüften, gemeinsam genutzte Gegenstände säubern und sicherstellen, dass sich die Kinder die Hände waschen oder desinfizieren können. Für Busreisen und Übernachtungen gibt es weitere Bestimmungen. Grundsätzlich gilt, dass Mädchen und Jungen mit Symptomen einer Atemwegsinfektion bei den Angeboten nicht mitmachen dürfen.

In NRW beginnen die Sommerferien am 29. Juni. In den Vorjahren nahmen dem Familienministerium zufolge jeweils rund 250.000 Kinder und Jugendliche an Ferienfreizeiten teil. Zu den Veranstaltern zählen auch Gruppen der katholischen und evangelischen Kirche.

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