Präventionsbeauftragte wollen wissen: Haben wir die richtigen präventiven Maßnahmen gefördert?

NRW-Bistümer lassen Präventionsmaßnahmen gegen Missbrauch prüfen

  • Die fünf nordrhein-westfälischen Bistümer wollen ihre seit zehn Jahren eingeführten Präventionsmaßnahmen gegen sexualisierte Gewalt wissenschaftlich untersuchen lassen.
  • Die Studie soll laut Ausschreibung an den aktuellen Forschungsstand zum Thema anknüpfen und der Besonderheit kirchlicher Präventionsarbeit gerecht werden.
  • Die Präventionsbeauftragten erhoffen sich dadurch Erkenntnisse, ob sie die richtigen präventiven Maßnahmen gefördert haben und wie sich die Präventionsarbeit entwickeln soll.

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Die fünf nordrhein-westfälischen Bistümer wollen ihre seit zehn Jahren eingeführten Präventionsmaßnahmen gegen sexualisierte Gewalt wissenschaftlich untersuchen lassen. Eine entsprechende Ausschreibung zu der Wirksamkeitsforschung findet sich auf der Internetseite des Katholischen Büros in der Landeshauptstadt Düsseldorf, wie die Bischöfliche Pressestelle in Münster am Montag mitteilte. Wissenschaftliche Arbeitsgruppen könnten sich bewerben.

Die Studie soll laut Ausschreibung an den aktuellen Forschungsstand zum Thema anknüpfen und der Besonderheit kirchlicher Präventionsarbeit gerecht werden. Für die Arbeit erhielten die Wissenschaftler Zugang zu kirchlichen Kindertagesstätten, Schulen, Kirchengemeinden, Jugendverbänden und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Alten-, Behinderten- und Gesundheitshilfe.

 

Wie hat sich die Präventionsarbeit entwickelt?

 

„Nach zehn Jahren Prävention hat in der Alltagspraxis von Pfarreien und Einrichtungen eine Auseinandersetzung mit dem Phänomen der sexualisierten Gewalt stattgefunden. Die Menschen sind informiert und sensibilisiert worden“, erklärte die Präventionsbeauftragte im Bistum Münster, Beate Meintrup. Es gebe bisher aber wenig empirische Daten über die einzelnen Wirkfaktoren in der Prävention. „Für uns als kirchliche Präventionsbeauftragte ist es wichtig, zu wissen, ob wir die richtigen präventiven Maßnahmen gefördert haben und wie die Präventionsarbeit sich entwickeln soll“, so Meintrup.

Verantwortlich für das Evaluationsprojekt sind der Pressemitteilung zufolge das Bistum Aachen, das Bistum Essen, das Erzbistum Köln, das Bistum Münster und das Erzbistum Paderborn. Sie arbeiteten seit 2010 auf den selben gesetzlichen Grundlagen zur Prävention sexualisierter Gewalt in kirchlichen Einrichtungen. Diese Grundlagen seien die Rahmenordnung Prävention der Deutschen Bischofskonferenz in ihrer aktuellen Fassung von 2019 und die gemeinsam erarbeiteten und gleichlautenden Präventionsordnungen der Bistümer.

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