Neue Präventionsordnung ab 1. Mai

NRW-Bistümer verbessern Schutz vor sexuellem Missbrauch

  • Die fünf katholischen Bistümer in Nordrhein-Westfalen haben sich eine neue Präventionsordnung zur Verhinderung von sexuellem Missbrauch gegeben.
  • Neu ist, dass die Schutzkonzepte fachlich bewertet werden.
  • Außerdem müssen sich Referentinnen und Referenten zukünftig zertifizieren lassen.

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Die fünf katholischen Bistümer in Nordrhein-Westfalen haben sich eine neue Präventionsordnung zur Verhinderung von sexuellem Missbrauch gegeben. Diese löst das Regelwerk von 2014 ab und soll den Schutz von Kindern, Jugendlichen und hilfebedürftigen Erwachsenen verbessern, wie die Bistümer Aachen, Essen, Köln, Münster und Paderborn am Donnerstag mitteilten.

Neu sei etwa, dass institutionelle Schutzkonzepte nun auch fachlich bewertet würden. Bislang mussten Einrichtungen sie lediglich einreichen. Genehmigungspflichtig seien sie jedoch weiterhin nicht, so die Bistümer.

Referenten müssen sich zertifizieren lassen

Eine weitere Neuerung ist den Angaben zufolge die Zertifizierung für Schulungsreferentinnen und -referenten. Sie müssen sich künftig nach drei Jahren erneut zertifizieren lassen. Präventionsfachkräfte in den Diözesen sollen nunmehr für fünf Jahre ernannt werde. Eine Wiederernennung sei jedoch möglich. Die neue Präventionsordnung tritt am 1. Mai in Kraft.

Sie solle eine Basis sein, damit sich Kinder und Jugendlichen sowie schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen vor Gewalt, insbesondere vor sexualisierter Gewalt, geschützt fühlten, hieß es. Die Erfahrung Betroffener sei besonders zu berücksichtigen. In allen kirchlichen Einrichtungen solle sexuelle Bildung Bestandteil der professionellen Arbeit sein, erklärte die neue Referentin für Sexuelle Bildung im Bistum Münster, Ann-Kathrin Kahle. Durch sie solle die Selbstbestimmung anvertrauter Minderjähriger und hilfebedürftiger Erwachsener gestärkt werden.

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