Schreiben des Gesundheitsministeriums an kommunale Spitzenverbände

NRW erlaubt Martinsumzüge und Weihnachtsmärkte

  • Die nordrhein-westfälische Landesregierung lässt Martinszüge grundsätzlich zu.
  • Ab 300 Teilnehmern ist ein Hygienekonzept nötig. Die Kommunen entscheiden.
  • Auch Weihnachtsmärkte seien laut aktueller Corona-Schutzverordnung auf Basis eines Hygienekonzepts grundsätzlich möglich, heißt es.

 

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Die nordrhein-westfälische Landesregierung lässt Martinszüge grundsätzlich zu. Das geht aus einem Schreiben des NRW-Gesundheitsministeriums an die kommunalen Spitzenverbände hervor, das der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) am Dienstag vorlag. Da die Züge unter freiem Himmel stattfänden, seien sie erlaubt - jedoch müsse vor allem der Mindestabstand eingehalten werden.

Familien, feste Zehnergruppen und Kindergartengruppen, die in den Einrichtungen ohnehin ohne Abstand betreut würden, müssten keine Distanz wahren. Ab 300 Teilnehmern sei ein Hygienekonzept nötig. Die „Westdeutsche Allgemeine Zeitung“ hatte zuerst über das Schreiben berichtet.

 

Letztlich entscheiden die Kommunen

 

Das Ministerium empfiehlt Maßnahmen je nach Situation, etwa Zugangsbeschränkungen oder den Einsatz von Ordnern. Vorstellbar sei auch, auf Martinsfeuer nach Ende der Züge zu verzichten. Letztlich entschieden aber die Kommunen darüber, ob die Martinszüge stattfinden.

Auch Weihnachtsmärkte seien laut aktueller Corona-Schutzverordnung auf Basis eines Hygienekonzepts grundsätzlich möglich, erklärt das Ministerium. Die Landesregierung berate derzeit mit Verbänden und Veranstaltern, „um gemeinsam Rahmenbedingungen für eine infektiologisch vertretbare und wirtschaftlich dennoch tragfähige Durchführung zu erarbeiten“. Ergebnisse sollen noch im September vorliegen.

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